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 Gültigkeit dänischer (internationaler) Heiratsurkunde?

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lipsiensa






Anmeldungsdatum: 25.07.2003
Beiträge: 5



BeitragVerfasst am: 25.07.2003, 14:17    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo,

in meinem Fall geht es nicht um eine vietnamspezifische Angelegenheit, aber ich habe vor ca. 1 Monat meinen (algerischen) Mann in DK geheiratet und hoffe daher, dass mir auch hier jemand weiterhelfen kann:

Das deutsche Standesamt verlangt nämlich vor Ausstellung der dt. Heiratsurkunde die Legalisierung von Ledigkeitsbescheinigung und Geburtsurkunde meines Mannes durch die deutsche Botschaft in Algier...Obwohl es meines Wissens ein bilaterales Abkommen zwischen Dk und D gibt, nachdem Heiratsurkunden aus dem jeweiligen Land KEINER weiteren Legalisierung bedürfen.
Kurz und gut: wir hatten uns damit einverstanden erklärt, v.a. um evtl. Ärger mit dem Standesbeamten aus dem Weg zu gehen.
Plötzlich dauert es aber nun nicht mehr 1-2 Wochen bis wir Nachricht- zumindest mal über die Kosten, (die wir vorab hinterlegen müssen), bekommen, sondern ZWEI Monate.

Das Problem an der Sache ist, dass auch die ABH wohl keine Aufenthaltserlaubnis erteilt, bevor wir dort nicht die dt. Heiratsurkunde vorgelegt haben (Antrag wurde unmittelbar nach Heirat gestellt). Gleichzeitig wurde der Reisepass meines Mannes eingezogen und er hat einen auf 6 Wochen befristeten Aufenthalt erhalten, der allerdings in ca. 2 Wochen abläuft.

Nun meine Fragen:

Gilt dieses bilaterale Abkommen zwischen DK und D in unserem Fall? Falls ja, wo finde ich den genauen Text samt Quelle?

Welche Möglichkeiten haben wir, das Ganze zu beschleunigen?

Wird der sechswöchige Aufenthalt problemlos verlängert, wenn noch nicht über den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis entschieden worden ist?

Welche Erfahrungen habt Ihr selbst nach der Heirat in DK gemacht?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

LG

lipsiensa

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haig
Gast










BeitragVerfasst am: 25.07.2003, 14:40    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo lipsienca,

meines Erachtens verhält sich das Standesamt nicht korrekt und bürdet Euch unnötig diese ganze Prozedur auf. Das bilaterale Abkommen zwischen Dänemark und Deutschland hat Gültigkeit auch für Euch. Es geht hierbei um reine Schikane seitens der deutschen Behörden. Ich empfehle Euch einen in solchen Fällen erfahrenen Rechtsanwalt.

Gruss
haig

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HHFux
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BeitragVerfasst am: 27.07.2003, 12:29    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo lipsiensa,

die dänische (internationale) Heiratsurkunde ist in Deutschland ohne Wenn und Aber gültig.

Beim Standesamt habt Ihr vermutliche eine "Abschrift aus dem Familienbuch" angefordert. Dies setzt natürlich voraus, daß ein Familienbuch angelegt wird. Um das "deutsche Personenstandsregister vor Fälschungen zu schützen", kann der deutsche Standesbeamte vor Anlage des Familienbuches für die Geburtsurkunde und die Ledigkeitsbeschenigung Deines Mannes eine Legalisation (bzw. formale Echtheitsprüfung, falls Legalisation nicht möglich) verlangen.

Das alles hat aber mit dem Aufenthaltsrecht nichts zu tun, von daher ist unverständlich, warum die ABH eine Abschrift aus dem Familienbuch verlangt. Hier verhält sich nicht das Standesamt falsch, sondern die Ausländerbehörde. Mit welcher Begründung wurde der Paß Deines Mannes eingezogen?

Ihr solltet schnellstmöglich die ABH aufsuchen und dort die Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung erbitten und dabei auch noch einmal die Sache mit der Heiratsurkunde ansprechen. Ist der Aufenthalt erst einmal illegal geworden, führt an der Ausreise meist kein Weg mehr vorbei.

Normalerweise sollte man keinen Konfrontationskurs einschlagen, solange die ABH kooperativ ist und die Aufenthaltsgenehmigung (in welcher Form auch immer) verlängert. Die Sache mit dem Paß stimmt allerdings nachdenklich und vielleicht solltet Ihr Euch von einem versierten Rechtsanwalt beraten lassen.

Ansonsten kann ich zu diesem Thema auch das Forum der Seite www.info4alien.de empfehlen.

Wie immer, alle Ratschläge ohne Gewähr!

Gruß
Hansefux


[Editiert durch HHFux ein Sonntag, 27. Juli 2003 @ 13:40]

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lipsiensa






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BeitragVerfasst am: 27.07.2003, 13:34    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo Hansefux!

Das Familienbuch haben wir quasi Zwangsläufig beantragt (der Standesbeamte besteht darauf).

Allerdings ist das Problem, dass wir wohl für die ABH eine DEUTSCHE Heiratsurkunde bräuchten.

Und es war die ganze Zeit in diesem Zshg., dass der Standesbeamte die Legalisierung verlangt...Das es wohl üblich ist, zumindest eine Legalisierung der Geburtsurkunde für das Familienbuch zu verlangen, habe ich erst in verschiedenen Foren im Internet erfahren...

Deshalb halte ich das Verhalten des Standesbeamten schon für Schikane..

LG

lipsiensa

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BeitragVerfasst am: 27.07.2003, 13:58    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo lipsiensa,

das ist keine Schikane des Standesbeamten. Eher eine Form übertriebener Genauigkeit. Ist aber nicht unüblich und keinesfalls persönlich gemeint.

Der deutsche Standesbeamte kann Euch gar keine Heiratsurkunde ausstellen. Eine Abschrift aus dem Familienbuch ist in Deutschland einer Heiratsurkunde gleichwertig. Die Anlage des Familienbuches ist ohnehin sinnvoll, sonst könnte es bei der Geburt von Kinden erneut Probleme mit der Geburtsurkunde Deines Mannes geben. Nur die Verquickung mit der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ist überhaupt nicht nachvollziehbar.

Konzentriere Dich auf die Ausländerbehörde. Die braucht keine Abschrift aus dem Familienbuch. Ihr seid verheiratet und die internationale dänische Heiratsurkunde ist gem. bilateralem Abkommen in Deutschland gültig. Suche Dir den Text des Abkommens heraus und gehe damit zum Leiter der ABH. Falls das wider Erwarten nicht fruchtet, solltet Ihr Euch von einem versierten Rechtsanwalt beraten lassen.

Gruß
Hansefux


[Editiert durch HHFux ein Sonntag, 27. Juli 2003 @ 15:03]

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lipsiensa






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BeitragVerfasst am: 29.07.2003, 12:05    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo hansefux,

danke für Deine Antwort. Ich halte das ganze Verhalten des Standesbeamten weiterhin für reine Verzögerungstaktik, denn wir scheinen so ziemlich die Einzigen zu sein, die diese Probleme haben.
Außerdem geht es mir eben um den Zeitraum, den er jetzt plötzlich für diese Legalisationen veranschlagt.
Das klang vorher ganz anders, aber wir versuchen momentan auf verschiedenen Wegen die Bearbeitung in Algier ein wenig zu beschleunigen.

Aber momentan habe ich eine andere Frage, bevor ich auch bei der ABH mit dem dänisch-deutschen Beglaubigungsabkommen argumentiere:

Fällt unsere Heiratsurkunde auch unter dieses Abkommen, wenn sie nicht noch extra von den dänischen übergeordneten Behörden legalisiert worden ist???

Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.

LG

lipsiensa

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BeitragVerfasst am: 01.08.2003, 07:08    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Mit Legalisation würde natürlich jede Heiratsurkunde anerkannt (es sei denn, es würde sich um Polygamie handeln Winken). Legalisation bedeutet, daß die Echtheit der Urkunde durch die Deutsche Botschaft im betreffenden Land bestätigt wird.

(In einigen Ländern - wie z.B. Vietnam - ist das Urkundenwesen problematisch, d.h. selbst vermeintliche echte Urkunden entsprechen nicht immer der Wirklichkeit. In diesen Ländern können die Deutschen Botschaften Urkunden nicht legalisieren und schalten daher Vertrauensanwälte ein, der durch eigene Recherchen den Wahrheitsgehalt vor Ort überprüfen.)

Natürlich muß die (internationale) dänische Heiratsurkunde nicht legalisiert werden, dies ist ja gerade der Sinn des deutsch-dänischen Abkommens. Die (internationale) dänische Heiratsurkunde ist in Deutschland sofort und uneingeschränkt gültig.

Die dänischen Behörden können da gar nichts legalisieren, schließlich ist es doch eine dänische Original-Urkunde.

Du solltest unbedingt vor Ablauf der jetzt gültigen Aufenthaltsgenehmigung erneut bei Eurer ABH vorstellig werden und die Sachlage vortragen (s.o.) Ist der Aufenthalt erst einmal illegal geworden, geht's nämlich erst einmal zurück ins Heimatland.

Gruß
Hansefux

[Editiert durch HHFux ein Freitag, 1. August 2003 @ 08:16]

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lipsiensa






Anmeldungsdatum: 25.07.2003
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BeitragVerfasst am: 01.08.2003, 14:46    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo hansefux!

Bevor ich mich hier wieder angesichts der momentanen Situation in Rage schreibe...Cool, was unter anderem mit einem allzu sehr von sich überzeugten Standesbeamten zu tun hat..., versuche ich mich mal kurz zu fassen:

Natürlich werden wir noch vor Ablauf der jetzigen AE meines Mannes bei der ABH vorsprechen(Mo).
Ansonsten würden wir selbiger ja frei Haus einen Grund liefern, die Ausreise zu verlangen..Winken
Leider habe ich es nicht geschafft, dort jemanden telefonisch zu erreichen und auf wiederholte emails antwortet ebenfalls niemand und da wir uns halt quasi die ganze Zeit an meinem weiter entfernten Noch-Studienort aufgehalten haben, war es dann schwierig, dort wirklich persönlich Druck zu machen.

Aber vielen Dank für Deine Erklärung bzgl. des Beglaubigungsabkommens.

Falls wir Probleme mit der Aufenthaltsverlängerung bekommen (das befürchte ich momentan) und man nun plötzlich doch Wiederausreise/FZF verlangt, werde ich auf jeden Fall u.a. versuchen, damit zu argumentieren.

Übrigens habe ich in einem anderen Forum wiederum gelesen, dass es teilweise doch üblich ist, diese Legalisation für D zu verlangen (wenn auch wohl nicht rechtens..), und zwar auf der Grundlage, dass ja auch jemand eine dänische Heiratsurkunde fälschen könnte...
Da fragt man sich nur, weshalb sich das nicht im Zweifelsfall durch einen Anruf bei der jeweiligen dänischen Kommune klären lässt...Außerdem geben weder meine Papiere, noch die Papiere des Mannes, noch(wir hatten sogar eine zus. zur Ledigkeitsbescheinigung noch eine Familienstansbescheinigung...)noch sonst irgendwas irgendeinen Anlass an deren Richtigkeit zu zweifeln.

Aber warum einfach, wenn es auch kompliziert geht und man den Menschen das Leben schwer machen kann...:notsure:

Nochmals vielen Dank und ich melde mich sicher wieder, wenn es etwas Neues gibt...

LG

lipsiensa

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