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Autor |
Nachricht |
expatpeter
Gast
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Verfasst am:
19.11.2011, 09:13 Verstoß gegen europäisches Recht |
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Nach meinen Informationen verstößt die Praxis des Sprachnachweises beim Nachzug der Ehefrau nach Deutschland gegen eurpäisches Recht. Da ist ganz klar festgelegt, dass eine Ausländerin auch dann nicht ausgewiesen werden darf, wenn sie mit einem Schenghenvisum eingereist ist. Die deutschen Botschaften verstoßen demnach bewusst unter der Leitung des auswärtigen Amtes gegen europäisches Recht. Auch lehnt zum Beispiel die Botschaft in Bangkok es ab, Informationen bereit zu stellen, die andere deutsche Botschaften durchaus auf ihren Webseiten zur Verfügung stellen, dass nämlich die Visa für Ehefrauen von deutschen Bürgern bevorzugt ausgestellt werden müssen ohne Versicherung und Garantieerklärung. Wie macht das die deutsche Botschaft in Hanoi?
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garfield2008
Moderator
Geschlecht:
Alter: 56
Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 3210
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi
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Verfasst am:
19.11.2011, 09:26 (Kein Titel) |
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H(a)i,
das ist nicht gans so. Der Sprachnachweis, wie er auch z.B. von den Niederlanden und Frankreich gefordert wird, ist durch dir Richtline 2003/86/EG Artikel 7 gedeckt. Das was das auswärtige Amt in Fall von Klagen in konkreten Einzelfall macht, ist das es durch Vergleiche verhindert, das die Klage vor dem EU-Gerichtshof weitergeführt wird, so das der EU-Gerichtshof anordnen kann, das der Artikel in der Richtlinie konkretisiert werden kann.
mfg
Thomas Böttcher
P.S. da das hier um keine konkrete Frage zum geltenden Recht ist, schubs in Laberforum
_________________ Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)
Fragen bitte im Forum stellen, als Ausnahme per PN. E-Mail mit Fragen werden ignoriert.
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expatpeter
Gast
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Verfasst am:
19.11.2011, 09:29 (Kein Titel) |
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Da für bedanke ich mich und verabschiede mich aus diesem Forum, Labermoderator.
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AndyNguyen
Geschlecht:
Alter: 67
Anmeldungsdatum: 18.11.2009
Beiträge: 2475
Wohnort: Berlin u. Hai Phong
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Verfasst am:
19.11.2011, 12:03 (Kein Titel) |
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Die deutschen Auslandsvertretungen sind frei in der Gestaltung ihrer Webseiten. Es ist daher durchaus möglich und gewollt, dass unterschiedliche Informationen dort angeboten werden. Aber was spricht dagegen auch mal bei Botschaften virtuell vorbeizuschaeuen, auch wenn sie örtlich nicht zuständig sind?
Ich suchte neulich mal nach Infos für die Bedingungen zur Einreise zum Zwecke einer medizinischen Behandlung, und bin in Kasachstan fündig geworden. Per Email habe ich mich dann vergewissert, dass die Botschaft in Hanoi es auch so sieht. Die Bestätigung kam per Mail innerhalb von 20 Minuten. Geht doch! Ein bißchen Fantansie bei der Suche nach Infos, lieber Peter, ist dann schon gefragt. Die Auslandsvertretungen sind halt keine Supermärkte, und nicht immer steht alles in den Regalen. Wenn man dort allerdings aufschlägt mit dem Vorwurf, sie würden gegen Rechte verstoßnen, dann erreicht man vielleicht nicht ganz so viel. Abgesehen davon setzen die Botschaften nur Vorgaben und Arbeitsanweisungen um. Wenn Du also jemanden ans Bein pissen willst, nehme wenigstens das Richtige und das befindet sich in Berlin und heißt Bundesregierung alias Gesetzgeber.
_________________ Ai làm nấy chịu
(dt.: Jeder ist für seine Taten selbst verantwortlich)
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su-tu
Geschlecht:
Alter: 39
Anmeldungsdatum: 31.01.2009
Beiträge: 2035
Wohnort: Hai Phong
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Verfasst am:
20.11.2011, 10:13 (Kein Titel) |
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haary
Gast
Anmeldungsdatum: 06.07.2010
Beiträge: 15
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Verfasst am:
04.01.2012, 10:52 (Kein Titel) |
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Zum Thema siehe auch http://www.zukunftskinder.org/?p=17050
M. E. sieht es ganz so aus als würde die Sprachtest-Regelung früher oder später gekippt werden. Meine persönliche Vermutung: Nach der nächsten Bundestagswahl 2013 (und einem Regierungswechsel).
Die Aussage des Innenministeriums finde ich jedenfalls eine Frechheit "Wir wissen, dass es gegen Recht verstößt, aber solange es kein ausdrückliches gerichtliches Verbot gibt, verlangen wir weiterhin einen Sprachnachweis".
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Catinat
Gast
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Verfasst am:
04.01.2012, 11:07 (Kein Titel) |
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« su-tu » hat folgendes geschrieben:
An den Baum Andy! Ich hab gesagt nur an den Baum!
Genau : Gerhart Rudolf Baum aus Dresden war (1978 – 82) ein guter Innenminister und ist ein hervorragender Rechtsanwalt ! Auch wenn FDP. An ihn wuerde ich mich auch wenden wie Du .
Gruesse, Catinat
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su-tu
Geschlecht:
Alter: 39
Anmeldungsdatum: 31.01.2009
Beiträge: 2035
Wohnort: Hai Phong
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Verfasst am:
04.01.2012, 15:56 (Kein Titel) |
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