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Autor |
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chris-hh
Anmeldungsdatum: 19.04.2004
Beiträge: 78
Wohnort: Hamburg
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Verfasst am:
03.08.2004, 14:36 Überbeglaubigung |
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Kann mir jemand sagen, welche Dienststelle/Behörde in Hamburg die Überbeglaubigung erledigt?
Ich habe die Überbeglaubigung bei der Behörde für Inneres, Einwohner-Zentralamt machen lassen. Aber die vietnamesische Botschaft in Berlin hat mir die Unterlagen zurück geschickt mit der Begründung, sie würden die Stempel nicht kennen.
Und jetzt versuche ich seit Tagen bei der vietnamesischen Botschaft zu erfragen, genau welche Dienststelle in Hamburg die Überbeglaubigung vornimmt. Werde aber immer weitergeleitet und jeder dort stellt sich dumm.
Kann mir jemand konkret helfen?
chris-hh
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garfield2008
Moderator
Geschlecht:
Alter: 56
Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 3210
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi
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Verfasst am:
03.08.2004, 15:34 (Kein Titel) |
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ralfi
Anmeldungsdatum: 13.05.2004
Beiträge: 49
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Verfasst am:
05.08.2004, 07:38 (Kein Titel) |
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Nein, Hamburg hat natürlich kein Regierungspräsidium. Trotzdem ist auch nicht das Bundesverwaltungsamt zuständig, es sei denn, es handelt sich um Urkunden des Bundes. Auch verlangt Vietnam keine End-Beglaubigung durch das BVA.
Für in Hamburg ausgestellte Urkunden ist für die Über-Beglaubigung folgende Stelle zuständig:
Behörde für Inneres - Einwohner-Zentralamt -
Amsinckstraße 34
20097 Hamburg
Ich kann mir daher nicht erklären, wieso die Botschft dies nicht anerkennt. Ich kann mir höchstens vorstellen, dass der Kollege, der die Beglaubigung vorgenommen hat, neu ist und seine Unterschriftsprobe evtl. noch nicht bei der Botschaft vorliegt. Evtl. mal beim Einwohner-Zentralamt nachfragen.
(zur Erklärung: Ich selbst mache ebenfalls solche Beglaubigungen, allerdings in Niedersachsen.)
Hinweis:
Das Einwohner-Zentralamt ist nur bei Urkunden zur Anbringung der Apostille oder Beglaubigung berechtigt, die von einer öffentlichen Behörde der Freien und Hansestadt Hamburg ausgestellt wurde. Urkunden der hamburgischen Gerichte oder Notare fallen nicht darunter. Diese werden vom Amtsgerichts- bzw. Landgerichtspräsidenten mit einer Apostille oder Beglaubigung versehen.
_________________ Mehr Infos zum allgemeinen Ausländerrecht sowie zum Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsrecht bei www.info4alien.de
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chris-hh
Anmeldungsdatum: 19.04.2004
Beiträge: 78
Wohnort: Hamburg
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Verfasst am:
13.08.2004, 12:39 (Kein Titel) |
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hallo ramaol,
genauso habe ich das gemacht. Wie es weiter ging und geht, kannst du unter "VN-Botschaft in Berlin" nachlesen.
Gruß und Dank für deine ausführliche Antwort
chris
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ralfi
Anmeldungsdatum: 13.05.2004
Beiträge: 49
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Verfasst am:
16.08.2004, 07:46 (Kein Titel) |
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Sehr seltsam, du hast alles genau richtig gemacht. Da hilft wohl nur eine Beschwerde beim Auswärtigen Amt.
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