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 Einladungsschreiben Schengenvisum

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su-tu




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BeitragVerfasst am: 18.05.2012, 20:27    Einladungsschreiben Schengenvisum Antworten mit ZitatNach oben

Hallo miteinander,
ich habe nochmal eine Frage bezgl. der Einladung für ein Besuchervisum.

Da hiess es hier ja mal, dass das nur Leute mit Wohnsitz und angemeldet in Deutschland machen können/dürfen.
Ich denke aber mal, dass das so ist wegen der Verpflichtungserklärung, die meist mit so einer Einladung einhergeht, oder?
Für die muss man ja in Deutschland leben und registriert sein, damit man eben bürgen kann.

Aber wenn der Einzuladende selber für die Kosten aufkommt, sprich gar keine Verpflichtungserklärung notwendig ist und demnach auch nicht mit abgegeben wird, also lediglich die Einladung verfasst wird?

Dann müsste ich als nach wie vor deutsche Staatsbürgerin doch beispielsweise meinen Mann einladen können, mit mir gemeinsam die Familie zu besuchen, oder nicht?!

Wofür sollte es notwendig sein, bei einer Einladung in Deutschland gemeldet zu sein, bzw einen Wohnsitz dort zu haben, wenn man weder bürgen muss, noch beispielsweise dem Einzuladenden eine Unterkunft angeben muss ect..?!

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Courti
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BeitragVerfasst am: 18.05.2012, 20:46    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Wenn du alles selbst finanzierst und auch niemand da ist, der bürgt, dann kannst du dir die Einladung auch sparen. Evtl solltest du dann aber Hotelbuchung etc. bereit halten.

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su-tu




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BeitragVerfasst am: 18.05.2012, 23:16    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

In dem Fall würde zwar niemand bürgen, aber die Unterbringung wäre dann trotzdem privat.

Ich wüsste aber sowieso nach wie vor mal gerne, welche Nachweise man bei der Selbstfinanzierung erbringen muss.

Dazu finde ich goarrr nix.

Angenommen ich könnte einladen, dann entfallen doch auch die Gebühren zwecks Kernfamilie, oder?

Lädt beispielsweise mein Bruder ein sind 60€ fällig.
Würde ich einladen, wären es 0 €.

Das finde ich schon etwas..(wie drückt man es am besten aus?!) unfair..

Weiss jemand von euch was über die erforderlichen Unterlagen bei Selbstfinanzierung?
Dann könnte sich mein Bruder nämlich künftig das Freinehmen- u. gerenne zum Amt, das schicken und die Kosten sparen und wir wären zudem flexibler.

Wie ist das eigentlich mit meiner Stieftochter?
Kann mein Bruder die auch rein theoretisch einladen?
Sie ist ja noch minderjährig und die beiden zudem nicht verwandt.

Und welche Unterlagen bräuchten wir für ein Kurzzeitvisum für sie?

Eigentlich doch nur den Pass, die Geburtsurkunde, das Familienbuch, eine Versicherung...und? Die Einladung und die Verpflichtungserklärung und fertig, oder?

Wenn sie während der Ferien geht wird sie ja wohl kaum irgendwelche Freistellungen oder sonstigen Papiere von der Schule oder gar ein Sparbuch ect benötigen.

Das kommt mir aber ein bisschen zu einfach vor.
Wo ist der Haken? Winken

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BeitragVerfasst am: 19.05.2012, 12:58    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Familie oder nicht, jeder kann jeden einladen. Die merkwürdige Gebührenregelung bleibt.

Bei Minderjährigen muss von beiden Elternteilen (so sie noch leben) eine Ausreisegenehmigung in Schriftform vorliegen. Diese Genehmigung entfällt für den Elternteil mit dem das Kind reisen will.

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su-tu




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BeitragVerfasst am: 19.05.2012, 14:21    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Bei den Gebühren ging es ja lediglich um meinen Mann und mich.

Also Kindervisum und Gebühren quasi zwei Paar Schuhe.

Aber das mit dem Kind ist ein bisschen komplizierter, weil sie nicht gleich mit uns fliegen kann, weil sie noch Schule hat und danach ihre Mutter auf Besuch nach Vietnam kommt, deren seltenen Besuch sie nicht versäumen will.
In einem Monat könnte sie dann aber mit ihrer Mutter fliegen.

Die Papiere machen aber wir, weil ich nicht genau weiss, wie das mit dem Aufenthaltsstatus ihrer Mutter genau läuft und ihre Mutter meint sie könnte keine Papiere für das Kind beantragen (ist aber denke ich eher eine Ausrede, weil es da eher darum geht dass der kleinen eigentlich versprochen wurde, ihre Mutter würde sie irgendwann zu sich holen, sobald sie dazu befähigt ist, was sie nun denke ich wäre, aber sie möchte ihr Kind jetzt gar nicht mehr fest bei sich haben und schiebt die Papiere als Grund vor, damit ihr Kind denkt dass es nicht ginge, nicht das ihre Mutter einfach nicht will).

Also Papiere meine Familie, Hinreise mit der leiblichen Mutter und Rückreise dann mit uns, sobald mein Mann und ich wieder heimfliegen.

Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass da Pass, Geb.Urk., Familienb., Ausreisegenehmigung unterschr. von meinem Mann, die VE u. das Einladungsschr. meines Bruder ausreichen sollen?!

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BeitragVerfasst am: 19.05.2012, 14:35    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Was ich vergaß. Die Zustimmung des zweiten Elternteile entfällt natürlich wenn es eine Entscheidung über ein alleiniges Sorgerecht gibt.
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BeitragVerfasst am: 19.05.2012, 20:19    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Die gibt es auch, allerdings steht nicht über das Aufenthaltsbestimmungsrecht in diesem Urteil, aber laut Aussage meines Mannes, braucht die leibliche Mutter seine Zustimmung und Unterschrift wenn sie das Kind ausser Landes bringen möchte.

Wir werden für sie bevor wir fliegen einen solche Schrieb aufsetzen.

Meine Familie wird sich also um die Papiere kümmern, Einladung und VE, die Mutter soll sie mit zu uns nehmen, wenn sie nach ihrem Besuch hier in einem Monat zurück nach Deutschland fliegt und wir nehmen die Kleine dann mit, wenn wir selbst wieder heimfliegen.

Ich werde versuchen bei unserem Termin im Montag das Ganze mal mit einem Mitarbeiter zu besprechen, damit die bescheid wissen was es mit der Sache auf sich hat, wenn unser Antrag für die Kleine eintrudelt, weil wir uns dann ja leider schon nicht mehr persönlich darum kümmern können.

Schätzungsweise wird die Botschaft den Verdacht hegen, dass wir hier eine nette, kleine FZF in Deutschland planen, da die leibliche Mutter der Kleinen seit einigen Tagen drüben lebt.

Ihre Mutter will die Kleine aber leider nicht bei sich haben und meine Schwiegermutter, die das Sagen über sie hat würde das auch niemals zulassen, da sie meint die Mutter könnte der Kleinen drüben nichts bieten, was im Grunde ja auch stimmt, aber vielmehr weil sie eigentlich selbst viel zu "abhängig" von diesem Kind ist weil wir ausgezogen sind und kein Ehemann im Haus - ergo sie sonst alleine - ist.

Ähm, andere Frage, sie sind zwar nicht verwandt wirklich verwandt auf dem Papier, aber mein Bruder lädt die Kleine trotzdem doch als ihr Onkel ein.
Müssen wir dann also bei dem Antrag für die Kleine Papiere wie die Hochzeitsurkunde von meinem Mann und mir und sein Scheidungsurteil ect abgeben?

Ansonsten war es das wirklich? Geb. Urk., Pass, Bilder, Familienbuch, Versicherung, Einladung, VE u. Ticketreserv.,?!
Das kommt mir ein wenig zu simpel vor?!

Hat jemand von euch vielleicht schon mal Erfahrung mit dem Antrag unter ähnlichen Umständen gemacht?
Vielleicht d.Kind der Freundin eingeladen oder so ähnlich?

Ich wüsste gerne, wie hier die Chancen stehen, dass man so einen Antrag genehmigt bekommt.
Die Kleine hat natürlich schon längst mitbekommen, dass wir planen sie diese Jahr wirklich mitzunehmen und wär sicher am Boden zerstört, wenn es nicht klappt und auch mein Papa, der nicht fliegt wartet schon so lange.

Nun hat er seit 5 Jahren ein Enkelkind und es immernoch nicht gesehen. Traurig
Was aber bislang ja auf unseren eigenen Mist gewachsen ist.

Ich habe Bilder von der leiblichen Mutter mit ihrem langjährigen Freund von ihrem Urlaub hier letztes Jahr und aus Deutschland.
Die beiden werden nun wohl auch blad Eltern, was ich aber schlecht für das bessere Vertrauen der Botschaft nachweisen könnte Auf den Arm nehmen
Aber vielleicht reicht es ja zu wissen, dass sie scheinbar bereits ihren Aufenthaltstitel drüben hat und die Beziehung zu diesem Mann eingegangen ist, ohne dadurch bezgl. ihres Aufenthaltsstatusses zu profitieren.

Denkt ihr ich soll die Bilder evtl. mal mit zur Botschaft nehmen, damit sie sehen, dass das alles mit rechten Dingen zugeht und sicherlich keine Familienvereinigung drüben geplant ist Winken

Packt mal eure Glaskugeln aus und sagt mir ob ihr denkt, dass es eine Chance auf ein Visum für unsern Wunderstumpen gibt Sehr glücklich

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BeitragVerfasst am: 19.05.2012, 22:19    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Meine Glaskugel sagt, du machst dir zu viele Sorgen. Alle Fragen oder Vermutungen kannst du doch plausibel erklären, dann sollte das doch auch ok sein. Du musst also nur versuchen, das auch anzusprechen, damit es dann beim Termin deiner Kleinen nicht überraschende Ungereimtheiten gibt. Viel Glück am Montag.

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