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Tuan
Gast
Anmeldungsdatum: 07.08.2004
Beiträge: 15
Wohnort: Annaberg-Buchholz
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Verfasst am:
07.10.2004, 19:43 Abschiebung nach Vietnam |
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Mein Freund hat heute ein Schreiben vom Landratsamt bekommen -> eine Verfügung über die sofortige Abschiebung nach Vietnam.
Was mich nur wundert ist, dass er eine Duldung besitzt, die noch über einen Monat gültig ist und des weiteren ist er erst 16. Wie sollte er das bezahlen? Dann kommt noch dazu, dass sein Vater in Tschechien lebt, mit einer neuen Frau und seine Mutter leider an einer schweren Krankheit gestorben ist.
Kann man gegen diese Abschiebung nichts tun? Er will hier in Dtl. bleiben. Und ich persönlich würde den Gedanken auch nicht verkraften, dass er so weit weg müsste...
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garfield2008
Moderator
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Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 3210
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi
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Verfasst am:
07.10.2004, 19:57 Re: Abschiebung nach Vietnam |
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« Tuan » hat folgendes geschrieben:
Mein Freund hat heute ein Schreiben vom Landratsamt bekommen -> eine Verfügung über die sofortige Abschiebung nach Vietnam.
Was mich nur wundert ist, dass er eine Duldung besitzt
Er hat bestimmt keine Abschiebungsverfügung bekommen, sondern eine Aufforderung zur Ausreise. Eine Duldung ist nunmal eine Aussetzung der Abschiebung, da diese aus irgendeinen Grund nicht vollziehbar ist.
Zum ersten könnte er sich darum bemühen, mit einem Familienzusammenführungsvisa zu seinem Vater nach Tschechien zu gelangen. Solange der Antrag bearbeitet wird bekommt er wahrscheinlich die Duldung verlängert (die Sozialhilfe von der er in der Zeit lebt ist ja nur ein Bruchteil der Abschiebekosten die das Landratsamt ja vorschiessen muß).
Ansonsten wäre eine freiwillige Ausreise in einen Staat, in den der ohne Visa reisen kann sehr angebracht.
Wenn er abgeschoben wird, kommt eh die Polizei ohne Voranmeldung und nimmt ihn mit. Eine tatsächliche Abschiebung zieht eine lebenslange Einreisesperre in den Schengenraum nach sich. Sollte er später
Familienangehöriger eines Schengestaatlers werden, könnte die Einreisesperre nach Bezahlung der tätsächlichen Abschiebekosten (Flug zum Businesstarif für ihn und ein bis zwei Beamte, Hotel für die Beamten und Auslandsablöse für die Beamten macht im Falle Vietnam mindestens 20000 Euro) befristet werden.
mfg
Thomas Böttcher
_________________ Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)
Fragen bitte im Forum stellen, als Ausnahme per PN. E-Mail mit Fragen werden ignoriert.
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HHFux
Betreiber
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Alter: 49
Anmeldungsdatum: 18.01.2003
Beiträge: 1010
Wohnort: Hamburg
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Verfasst am:
07.10.2004, 20:11 (Kein Titel) |
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Hallo Tuan,
in diesem dringenden Fall würde ich empfehlen, daß Du Deine Frage evtl. zusätzlich im "Forum für alle" von www.info4alien.de stellst.
Dort sind viele Ausländerrechts-Experten unterwegs (übrigens auch unser garfield2008 ) und es handelt sich ja nicht direkt um ein Vietnam-spezifisches Problem.
Gruß
HHFux
Zuletzt bearbeitet von HHFux am 07.10.2004, 20:12, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Tuan
Gast
Anmeldungsdatum: 07.08.2004
Beiträge: 15
Wohnort: Annaberg-Buchholz
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Verfasst am:
07.10.2004, 20:11 (Kein Titel) |
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Gott, ist das kompliziert... Ich hatte mich auch ehrlichgesagt noch nie groß damit auseinander gesetzt, da das jetzt auch alles ziemlich überraschend kam...
Aber das ist schon eine Abschiebungsverfügung. Hab mir das Schreiben genau durschgeschaut.
Aber was wäre denn der Unterschied zu einem Aufruf zur Ausreise?
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garfield2008
Moderator
Geschlecht:
Alter: 56
Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 3210
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi
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Verfasst am:
07.10.2004, 20:25 (Kein Titel) |
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H(a)i,
in einer Abschiebungsverfügung steht das Datum drin, wo man abgeholt wird und in den Flieger gesetzt wird. Die wird aber im Normalfall nicht per Post zugestellt.
mfg
Thomas Böttcher
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Tuan
Gast
Anmeldungsdatum: 07.08.2004
Beiträge: 15
Wohnort: Annaberg-Buchholz
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Verfasst am:
07.10.2004, 20:54 (Kein Titel) |
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Ja, das stimmt.
Er hat dieses Schreiben persönlich ausgehändigt bekommen.
Allerdings steht dort kein Datum, sondern nur, dass das Schreiben seine sofortige Wirkung erhält. Aber nichst mit Polizei oder so...
Nur eben, dass er nach Vietnam abgeschoben werden soll...
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garfield2008
Moderator
Geschlecht:
Alter: 56
Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 3210
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi
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Verfasst am:
08.10.2004, 20:21 (Kein Titel) |
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@Tuan,
bist du dir sicher, das es nicht eine Ausweisunggsverfügung mit Abschiebeandrohung ist ?
Warum ist der Vater in Tschechien ?
Warum ist er nicht bei seinem Vater ?
Ist der Vater legal in Tscheschien ?
Das alles weis leider mein persönlicher Berater nicht.
mfg
Thomas Böttcher
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Tuan
Gast
Anmeldungsdatum: 07.08.2004
Beiträge: 15
Wohnort: Annaberg-Buchholz
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Verfasst am:
11.10.2004, 18:22 (Kein Titel) |
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Also es steht nur ganz groß drüber Verfügung.
Unter Punkt 1: Sie werden aus der BRD ausgewiesen.
Punkt 2: Die Abschiebung erfolgt nach Vietnam. (Oder in ein anderes Land, in das er einreisen darf.)
Punkt 3: Diese Verfügung erhält ihre sofortige Wirkung.
Punkt 4: Kosten für die Abschiebung müssen selbst übernommen werden.
Also für mich klingt das nicht so, als ob ihm die Abschiebung nur angedroht wird. Allerdings hat er vor ein paar Tagen noch eine Aufforderung erhalten, sich bei der Botschaft in Berlin zu melden und dort einen Antrag auf einen Reisepass für Vietnam zu stellen. Dafür hat er bis zum 4.11. Zeit.
Ach ja, sein Vater lebt schon seit Jahren in Tschechien. Er ist dort so ein Grenzhändler, bei dem viele Deutsche ihre Zigaretten kaufen
Also legal.
Bei seinem Vater ist er nicht wegen mir und eigentlich auch, weil er hier so was wie eine Anstellung in einen Asia-Laden hat.
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ralfi
Anmeldungsdatum: 13.05.2004
Beiträge: 49
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Verfasst am:
12.10.2004, 08:33 (Kein Titel) |
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« Tuan » hat folgendes geschrieben:
Also es steht nur ganz groß drüber Verfügung.
Unter Punkt 1: Sie werden aus der BRD ausgewiesen....
Also eindeutig eine Ausweisungsverfügung. Das heißt, derjenige wird ausgewiesen und hat das Land zu verlassen.
« Tuan » hat folgendes geschrieben:
Also für mich klingt das nicht so, als ob ihm die Abschiebung nur angedroht wird. ....
Die Abschiebung wird für den Fall angedroht, dass er das Land nicht bis zum genannten Termin freiwillig verlässt. Das kann dann richtig teuer werden, der Betroffene sollte sich gut überlegen, ob er es darauf ankommen lassen will.
_________________ Mehr Infos zum allgemeinen Ausländerrecht sowie zum Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsrecht bei www.info4alien.de
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Tuan
Gast
Anmeldungsdatum: 07.08.2004
Beiträge: 15
Wohnort: Annaberg-Buchholz
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Verfasst am:
13.10.2004, 23:08 (Kein Titel) |
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Danke erst mal.
Aber was machen, wenn kein Termin genannt wird?
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ralfi
Anmeldungsdatum: 13.05.2004
Beiträge: 49
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Verfasst am:
14.10.2004, 13:04 (Kein Titel) |
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« Tuan » hat folgendes geschrieben:
Aber was machen, wenn kein Termin genannt wird?
Das halte ich für unwahrscheinlich. Eine solche Verfügung enthält immer einen Termin oder eine Frist.
Für spezielle ausländerrechtliche Fragen darf ich nochmals auf die Seite www.info4alien.de und das dortige Forum hinweisen.
_________________ Mehr Infos zum allgemeinen Ausländerrecht sowie zum Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsrecht bei www.info4alien.de
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