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hoian1985
Gast
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Alter: 38
Anmeldungsdatum: 21.05.2011
Beiträge: 367
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Verfasst am:
13.09.2011, 14:58 Gültigkeit A1-Zertifikat |
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Hallo,
wie lange ist das für das Heiratsvisum notwendige Zertifikat des Goethe Insituts der Kompetenzstufe A1 (Sprachkurs) gültig? Gilt da wie bei den anderen Dokumenten auch die 6 Monats-Frist?
Grüße
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Courti
Moderator
Geschlecht:
Anmeldungsdatum: 11.06.2007
Beiträge: 4421
Wohnort: Bayern
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Verfasst am:
13.09.2011, 20:39 (Kein Titel) |
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Ich hätte jetzt vermutet, dass das Zertifikat ewig gültig ist.
Es macht doch auch keinen Sinn,
wenn dein Schulabschluss irgendwann verfällt, oder?
_________________ Um einen Schmetterling lieben zu können, müssen wir auch ein paar Raupen mögen (Antoine de Saint-Exupéry)
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Pho_Bo
Gast
Anmeldungsdatum: 27.02.2009
Beiträge: 745
Wohnort: Sachsen
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Verfasst am:
13.09.2011, 21:47 (Kein Titel) |
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Das Zertifikat des GI verfällt nicht.Es kann aber nach einem längeren Zeitraum ein Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse verlangt werden.Das kann ein Interview in der Botschaft sein oder auch ein frisches Zertifikat A2 etc.Die Sprachkenntnisse sollen ja in Wort und Schrift verfügbar sein,was bei einem Ausländer trotz GI-Zertifikat nach einiger Zeit nicht mehr vorhanden sein kann.
MfG Bo
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Courti
Moderator
Geschlecht:
Anmeldungsdatum: 11.06.2007
Beiträge: 4421
Wohnort: Bayern
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Verfasst am:
13.09.2011, 22:04 (Kein Titel) |
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Ja, so in etwa stehts auch in dem Merkblatt der Botschaft.
In Anbetracht dessen,
dass man nach dem Kurs am Goetheinstitut so gut wie nichts kann,
halte ich das für total übertrieben.
_________________ Um einen Schmetterling lieben zu können, müssen wir auch ein paar Raupen mögen (Antoine de Saint-Exupéry)
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hanoi
Gast
Geschlecht:
Alter: 47
Anmeldungsdatum: 22.07.2011
Beiträge: 24
Wohnort: Ha Noi
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Verfasst am:
15.09.2011, 05:49 (Kein Titel) |
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Hallo,
Die Stufe A1 von Goethe Institut in Hanoi dauetst 3 Monaten.
Cheer!
_________________ Roland Tung
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hoian1985
Gast
Geschlecht:
Alter: 38
Anmeldungsdatum: 21.05.2011
Beiträge: 367
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Verfasst am:
22.09.2011, 19:36 (Kein Titel) |
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Hallo,
nach Rücksprache mit der Botschaft in Ho Chi Minh City wurde mir gesagt dass das Sprachzertifikat nicht älter als 3 Monate bei der Beantragung des Visums sein sollte.
Das ist ja echt mist. Dann muss man im Grunde ja nen bereits absolvierten A1 Test nochnmal wiederholen?
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thebao
Gast
Alter: 42
Anmeldungsdatum: 03.05.2012
Beiträge: 11
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Verfasst am:
09.05.2012, 13:13 (Kein Titel) |
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Das ist total blöd das ist doch nur abzockerei
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AndyNguyen
Geschlecht:
Alter: 67
Anmeldungsdatum: 18.11.2009
Beiträge: 2475
Wohnort: Berlin u. Hai Phong
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Verfasst am:
09.05.2012, 15:45 (Kein Titel) |
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Wenn es in der Tat so sein sollte, dass das Ding nicht länger als 3 Monate "haltbar" ist, dann wäre das In der Tat Abzockerei. Ich telefoniere morgen mal mit dem AA. Vielleicht war die Auskunft aus dem Generalkonsulat wie von so einem Wichtigtuer.
_________________ Ai làm nấy chịu
(dt.: Jeder ist für seine Taten selbst verantwortlich)
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thebao
Gast
Alter: 42
Anmeldungsdatum: 03.05.2012
Beiträge: 11
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Verfasst am:
09.05.2012, 15:48 (Kein Titel) |
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garfield2008
Moderator
Geschlecht:
Alter: 56
Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 3210
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi
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Verfasst am:
09.05.2012, 15:58 (Kein Titel) |
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Auswärtiges Amt.
Mir ist nur bekannt, das das Zertifikat nicht älter als ein Jahr sein darf. Unbegrenzt gültig ist es nicht, man kann ja die Kenntnisse ja auch wieder vergessen.
_________________ Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)
Fragen bitte im Forum stellen, als Ausnahme per PN. E-Mail mit Fragen werden ignoriert.
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Pho_Bo
Gast
Anmeldungsdatum: 27.02.2009
Beiträge: 745
Wohnort: Sachsen
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Verfasst am:
09.05.2012, 21:17 (Kein Titel) |
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Es gibt für das A1-Zertifikat keine direkte Gültigkeitsdauer.Wenn es nicht älter wie drei bis sechs Monate sein darf,dann meinen sie es ohne intensives Benutzen der deutschen Sprache.
Wer zum Beispiel nachweisen kann,das er die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht hat damit auch keine Probleme.Das wäre zum Beispiel Kommunikation mit Behörden wie Botschaft in deutsch,ebenso Emails,sämtliche Schriftverkehre etc.War jedenfalls damals mit meiner Frau so.
MfG Bo
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Courti
Moderator
Geschlecht:
Anmeldungsdatum: 11.06.2007
Beiträge: 4421
Wohnort: Bayern
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Verfasst am:
26.05.2012, 21:33 (Kein Titel) |
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Ich habe die Diskussion über den Sinn und die Rechtmäßigkeit bzw. der Notwendigkeit des A1-Zertifikats hierher verschoben. Hier geht es um die Gültigkeit des Zertifikats und dieses Thema ist meines Wissens nach einzigartig, ganz im Gegensatz zum Sinn und der Rechtmäßigkeit, was in fast jedem Beitrag, der sich auf das A1-Zertifikat bezieht zur Sprache kommt. Daher bitte ich um Verständnis, dass diese kleine Abweichung schon ein Trennen des Themas zur Folge hat.
Ein Statement aus einem Beitrag passt aber doch noch zum Thema, weshalb ich es hier zitieren will:
« hoian1985 » hat folgendes geschrieben:
Zur Gültigkeit kann ich sagen dass uns selbst der Kurs von >1 Jahr anerkannt wurde. Meine Verlobte wurde lediglich einige Fragen in Deutsch gestellt um ihr Deutsch zu testen.
Daher heisst es nun nach über 8 Monaten Papiere sammeln und mit Behörden streiten... abwarten!
Ich wünsche hoian1985 weiterhin viel Erfolg und Durchhaltevermögen.
Edit: Es ist mir wichtig anzumerken, dass die Überschrift des abgetrennten Themas von garfield2008 stammt.
_________________ Um einen Schmetterling lieben zu können, müssen wir auch ein paar Raupen mögen (Antoine de Saint-Exupéry)
Zuletzt bearbeitet von Courti am 27.05.2012, 21:42, insgesamt einmal bearbeitet
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julius
Gast
Geschlecht:
Anmeldungsdatum: 17.12.2011
Beiträge: 142
Wohnort: 76120 Cha-Am/Thailand
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Verfasst am:
27.05.2012, 17:54 (Kein Titel) |
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Auf der Seite der Botschaft von Bangkok steht,der AI Sprachkurs darf nicht älter wie 6 Monate sein.
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skandy1000
Gast
Geschlecht:
Alter: 61
Anmeldungsdatum: 06.09.2012
Beiträge: 14
Wohnort: 74321 Bietigheim-Bissingen
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Verfasst am:
20.04.2013, 14:00 (Kein Titel) |
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Meine Frage: ich habe alle notwendigen Papiere für die Eheschliessung es fehlt nur noch das A1 Zertifikat ist es nun sinnvoll das Visa für die Eheschliessung schon jetzt beim AA zu beantragen oder zu warten bis sie Den A1 Test bestanden hat (prüfung am 28.Mai ) und das Zertifikat erhalten hat, und erst dann das Visa zur Eheschliessung zu beantragen??
LG Nobbe
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GummiBaerchen
Gast
Anmeldungsdatum: 16.03.2012
Beiträge: 182
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Verfasst am:
08.05.2013, 12:04 (Kein Titel) |
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« skandy1000 » hat folgendes geschrieben:
Meine Frage: ich habe alle notwendigen Papiere für die Eheschliessung es fehlt nur noch das A1 Zertifikat ist es nun sinnvoll das Visa für die Eheschliessung schon jetzt beim AA zu beantragen oder zu warten bis sie Den A1 Test bestanden hat (prüfung am 28.Mai ) und das Zertifikat erhalten hat, und erst dann das Visa zur Eheschliessung zu beantragen??
LG Nobbe
Was meinst du mit AA? Dahin gehst du nicht. Das macht die Auslaenderbehoerde.
Ob das geht oder nicht, haengt von der AB ab. In Berlin machen die das naemlich nicht (mehr).
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