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skandy1000
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Verfasst am:
04.06.2013, 14:17 Visaantragsformular |
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Dringenge Frage!!
meine verlobte war heute auf der Botschaft und wollte das visa beantragen, damit wir in DE heiraten können
die >Botschaft in Ho Chi Minh City sagte ihr allerdings dass sie nicht den Antrag auf Erteilung eines Visas ausfüllen muss sondern
den "Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis"???????
macht mich schon stutzig weil der mier beschriebene weg im Forum hier zur Eheschliessung anders beschrieben war
Bitte Dringend um Antwort
LG
edit by Garfield2008: neue Frage -> neuer Thread
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garfield2008
Moderator
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Beiträge: 3210
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Verfasst am:
04.06.2013, 14:36 (Kein Titel) |
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Das ist richtig. Der Antrag für Aufenthaltserlaubnis ist für alle Fälle, wo ein Aufenthalt länger als 3 Monate beabsichtig ist.
_________________ Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)
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der_tomtomtom
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Anmeldungsdatum: 22.02.2012
Beiträge: 1429
Wohnort: noch unentschlossen
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Verfasst am:
04.06.2013, 14:45 (Kein Titel) |
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Das ist sicher dieser Wisch mit 4 Seiten....
http://www.ho-chi-minh-stadt.diplo.de/contentblob/2703214/Daten/1926/Antrag_D_visa_downl.pdf
Ist immer der gleiche bei Aufenthalt über 90 Tagen. Nicht vom Namen beunruhigen lassen - Das ist schon der richtige Antrag. Das ist so, dass die Verlobte ja ein Visum beantragt das dann in DE in einen AT umgewandelt wird. Daher will die Ausländerbehörde gleich diesen Antrag sehen - Da geht das nämlich hin wenn sie alles bei der Botschaft abgibt.
Edit: garfield war wohl schneller
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skandy1000
Gast
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Alter: 61
Anmeldungsdatum: 06.09.2012
Beiträge: 14
Wohnort: 74321 Bietigheim-Bissingen
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Verfasst am:
04.06.2013, 15:58 (Kein Titel) |
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Hallo Garfield, hallo der-tomtomtom, danke für die schnelle Antwort hoffe die Botschaft erteilt nun bald das Visa und will nicht nochmal irgendwelche Papiere
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GummiBaerchen
Gast
Anmeldungsdatum: 16.03.2012
Beiträge: 182
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Verfasst am:
10.06.2013, 17:59 (Kein Titel) |
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« skandy1000 » hat folgendes geschrieben:
Hallo Garfield, hallo der-tomtomtom, danke für die schnelle Antwort hoffe die Botschaft erteilt nun bald das Visa und will nicht nochmal irgendwelche Papiere
Du hättest deine Ausländerbehörde im Vorfeld kontaktieren können. Das geht schneller.
Ja, dass ist das richtige Formular.
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garfield2008
Moderator
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Beiträge: 3210
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi
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Verfasst am:
10.06.2013, 19:13 (Kein Titel) |
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@GummiBaerchen,
das bringt überhaupt nix. Antragsteller für das Visum ist die Verlobte in VN. Solange die Botschaft nicht die ABH kontaktiert kann diese überhaut nichts machen. Und seit den ganzen Reformen wie elektronischer Aufenthaltstitel kann man die Arbeitsabläufe in den ABH's nicht mehr beeinflussen.
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GummiBaerchen
Gast
Anmeldungsdatum: 16.03.2012
Beiträge: 182
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Verfasst am:
10.06.2013, 19:38 Natuerlich geht das.. |
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« garfield2008 » hat folgendes geschrieben:
@GummiBaerchen,
das bringt überhaupt nix. Antragsteller für das Visum ist die Verlobte in VN. Solange die Botschaft nicht die ABH kontaktiert kann diese überhaut nichts machen. Und seit den ganzen Reformen wie elektronischer Aufenthaltstitel kann man die Arbeitsabläufe in den ABH's nicht mehr beeinflussen.
Das hat meine Auslaenderbehoerde anders gesehen.
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garfield2008
Moderator
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Beiträge: 3210
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi
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Verfasst am:
11.06.2013, 10:18 (Kein Titel) |
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Zitat:
Das hat meine Auslaenderbehoerde anders gesehen.
Vielleicht hast du das auch nur anders empfunden.
Je größer die ABH(Kreis, Landkreis, Stadt) ist umso unflexibler ist sie in ihrer Arbeitsweise. Bei den meisten kann man inzwischen selbst Sachen wie eine Verpflichtungserklärung, die man vor zwei Jahren sofort bekommen hat, nur nach nach Termin bekommen.
Der Vorgang der Visumsbearbeitung durch die ABH bedingt, das eine Akte angelegt werden muss. Diese wird aber erst angelegt, wenn das Bundesverwaltungsamt in Köln den Vorgand der Botschaft an die ABH übergibt. Erst wenn es diese Akte gibt, kann die ABH entscheiden, ob sie noch weitere Papiere benötigt, oder ob sie anhand der vorliegenden Papiere ohne Zuarbeiten anderer entscheiden kann.
Das Abgeben einer VE bei der ABH bewirkt übrigens nicht, das eine Akte für den eingeladenen Angelegt wird.
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GummiBaerchen
Gast
Anmeldungsdatum: 16.03.2012
Beiträge: 182
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Verfasst am:
11.06.2013, 10:31 (Kein Titel) |
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« garfield2008 » hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Das hat meine Auslaenderbehoerde anders gesehen.
Vielleicht hast du das auch nur anders empfunden.
Je größer die ABH(Kreis, Landkreis, Stadt) ist umso unflexibler ist sie in ihrer Arbeitsweise. Bei den meisten kann man inzwischen selbst Sachen wie eine Verpflichtungserklärung, die man vor zwei Jahren sofort bekommen hat, nur nach nach Termin bekommen.
Der Vorgang der Visumsbearbeitung durch die ABH bedingt, das eine Akte angelegt werden muss. Diese wird aber erst angelegt, wenn das Bundesverwaltungsamt in Köln den Vorgand der Botschaft an die ABH übergibt. Erst wenn es diese Akte gibt, kann die ABH entscheiden, ob sie noch weitere Papiere benötigt, oder ob sie anhand der vorliegenden Papiere ohne Zuarbeiten anderer entscheiden kann.
Das Abgeben einer VE bei der ABH bewirkt übrigens nicht, das eine Akte für den eingeladenen Angelegt wird.
Habe die Dokumente hingebracht, er hat sich Kopien gemacht und angefangen. Sobald er was von dem Konsulat bekommt, wird er grünes Licht geben und das Konsulat sagte mir, dass man dann innerhalb von 24 Stunden das Visum ausstellt. Verpflichtungserklärung brauchte ich übrigens nicht.
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garfield2008
Moderator
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Beiträge: 3210
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi
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Verfasst am:
11.06.2013, 10:33 (Kein Titel) |
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Das ist aber wirklich ein eindeutiger Fall von Glück gehabt. Der Normalfall ist das leider nicht.
_________________ Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)
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GummiBaerchen
Gast
Anmeldungsdatum: 16.03.2012
Beiträge: 182
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Verfasst am:
11.06.2013, 10:35 (Kein Titel) |
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« garfield2008 » hat folgendes geschrieben:
Das ist aber wirklich ein eindeutiger Fall von Glück gehabt. Der Normalfall ist das leider nicht.
Ich habe natürlich gefragt und die lieben Beamten daran erinnert, dass sie für mich arbeiten und von meinen Steuergeldern bezahlt werden.
Ich mache halt schon den Mund auf. Man müsste es probieren, um es genau zu wissen.
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okidoki
Gast
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Alter: 50
Anmeldungsdatum: 20.05.2011
Beiträge: 44
Wohnort: Berlin
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Verfasst am:
11.06.2013, 14:36 (Kein Titel) |
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Hi...
in Berlin sagen die einem vorher nichtmal guten Tag. Zumindest unsere Erfahrung.
Nachdem die Papiere aus Sai Gon da waren, ist das aber in akzeptabler Zeit und ohne viel Querschüsse seinen Lauf gegangen. Also keine Späße oder Hinhaltetaktik.
Gruß aus Berlin
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