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 Bekommt meine Tochter die Dt. Bürgerschaft

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Katie
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Anmeldungsdatum: 11.06.2013
Beiträge: 6


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BeitragVerfasst am: 11.06.2013, 21:22    Bekommt meine Tochter die Dt. Bürgerschaft Antworten mit ZitatNach oben

Hallo,

Kann jemand uns bitte helfen?

Ich lebe seit 14 Jahre in Deutschland mit Niederlassungserlaubnis und habe im März eine Tochter bekommen. Meine Frage ist, ob meine Tochter die dt. STA wenn ich von 2010 bis 2012 in Vietnam war? Hatte in der Zeit eine Bescheiningung von Ausl.-Behörde, dass ich in der Zeit im Ausland bleiben kann und den Aufenthalstitel wird nicht erlöscht.

Im Gesetz steht:

"Ein Kind ausländischer Eltern erhält durch Geburt im Inland die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt

seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und
freizügigkeitsberechtigte Unionsbürgerin oder Unionsbürger oder gleichgestellte Staatsangehörige oder Staatsangehöriger eines EWR-Staates ist oder
als Staatsangehörige oder Staatsangehöriger der Schweiz eine Aufenthaltserlaubnis hat auf Grund des Abkommens über die Freizügigkeit vom 21. Juni 1999 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft oder
eine Aufenthaltserlaubnis-EU oder eine Niederlassungserlaubnis besitzt.

Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit wird durch den für die Beurkundung der Geburt des Kindes zuständigen Standesbeamten "

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garfield2008
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Beiträge: 3210
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BeitragVerfasst am: 12.06.2013, 03:51    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Das ist ein sehr spezieller Fall, den dir nur die für dich zuständige Einbürgerungsbehörde beantworten kann.
Knackpunkt an der Sache ist die Aufenthaltsunterbrechung. Ohne genaueres zu der Aufenthaltsunterbrechung und Zugriff auf deine Ausländerakte lässt sich hier nichts sagen, da die Anwendungshinweise zum Staatsangehörigkeitsgesetz beide Möglichkeiten ergeben.
Tendentiell würde ich sagen, das es klappen könnte, aber Meine Glaskugel steht schon wieder zitternd am Tischrand.

Was für einen Aufenthaltstitel hat denn dein Partner und wo wurde das Kind geboren.

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Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)

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Katie
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Anmeldungsdatum: 11.06.2013
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BeitragVerfasst am: 12.06.2013, 04:31    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Danke für die Antwort. Dann müssen wir auf die Antwort von dem zuständigen Amt warten.

Meine Tochter wurde in Oldenburg geboren. Mein Partner hat die Aufenthalserlaubnis.

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salome2
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Beiträge: 13



BeitragVerfasst am: 12.06.2013, 08:18    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Wenn das Kind nicht in Deutschland geboren ist bekommt es nicht. Ganz klarer Fall. (Vater und Mutter beide nicht Deutsche).
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Katie
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Anmeldungsdatum: 11.06.2013
Beiträge: 6


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BeitragVerfasst am: 12.06.2013, 09:32    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« salome2 » hat folgendes geschrieben:
Wenn das Kind nicht in Deutschland geboren ist bekommt es nicht. Ganz klarer Fall. (Vater und Mutter beide nicht Deutsche).


Meine Tochter wurde in D geboren.

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weberin86
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Anmeldungsdatum: 16.11.2011
Beiträge: 78


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BeitragVerfasst am: 12.06.2013, 15:34    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Normalerweise wenn Tochter Heuer im März geboren worden ist dann hat Sie normal die deutsche Staatsangehörigkeit hast du bei der Geburt doch eine Antrag bekommen wo man die Staatsangehörigkeit wählen kann aber im normalen Fall ist deine Tochter automatisch deutsch weil ab Jahr 2000 haben sich das Gesetzt geändert das alle ausländische Kinder die wo ab 2000 oder 2001 geboren ist erhält automatisch die deutschen Staatsangehörigkeit. Das weiß ich weil im meinen bekannten Kreis ist genau so ein Fall
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garfield2008
Moderator



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BeitragVerfasst am: 12.06.2013, 15:41    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

@weberin86,

lies bitte das Ausgangspost mal langsam durch.
Neben der Niederlassungserlaubniss sieht das Gesetz einen 8 Jährigen gewöhnlichen Aufenthalt des Elternteils in Deutschland vor. Genau dieser ist durch durch den dreijährigen Vietnamaufenthalt des Threadstarters aber nicht mehr gegeben. Wie nun die Abteilung Staatsangehörigkeiten des Wohnorts von Katie diese Unterbrechung wertet weis hier leider niemand.

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