Zum 1.1.2019 wurde ein neuer Paragraf ins dänische Ehegesetz eingefügt der Scheinehen oder das erlangen eines Aufenthaltsstatus in der EU auf Grund der Ehe verhindern soll.
Zitat:
Nach § 8 wird Folgendes eingefügt:
"§ 8 a. Die Ehe wird nicht eingegangen, wenn bestimmte Gründe für die Annahme bestehen, dass es sich um eine Pro-Forma-Ehe handelt, die ausschlaggebend dafür ist, ein Aufenthaltsrecht in Dänemark, in einem der Europäischen Union oder der Europäischen Union angeschlossenen Land zu erlangen unter das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in die Schweiz fallen. “
Die meisten Sachen, die hier im Forum oder auch an anderen Stellen im Internet zum Thema Heiraten in Dänemark stehen dürften nicht mehr allgemein anwendbar sein.
Wie das ganze ausgeht werden wir in einigen Wochen/Monaten von den Leuten erfahren, die es jetzt versuchen.
Diskussion zum Thema bitte im Userforum.