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 Doppelstaatsangehörigkeit für in DE Geborener Kinder

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dnguyen
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BeitragVerfasst am: 08.11.2019, 01:48    Doppelstaatsangehörigkeit für in DE Geborener Kinder Antworten mit ZitatNach oben

Hallo zusammen,

Ich fasse unsere Anliegen kurz zusammen und hoffe dass jmd. dazu etwas sagen könnte:

Ich: Việt, habe nur den vietnamesischen Pass
Ehefrau: Việt, hat auch nur den vietnamesischen Pass
Baby: in DE geboren, hat bereits die deutsche Geburtsurkunde

Meine Fragen:
1. Wir möchten für unseres Baby neben die deutsche Geburtsurkunde, die es bereits erworben hat, auch die vietnamesische Geburtsurkunde durch die vietnamesische Botschaft. Ist das offiziell möglich? Oder wie müssen wir bei Botschaft die Geburt registrieren?

2. wir denken, dass mit der vietnamesischen Geburtsurkunde wir dann den vietnamesischen Pass für unser Baby beantragen könnten. Das Baby wäre dann Doppelstaaatler ohne die deutsche STA aufgeben zu müssen. Bekommt das Baby den vietnamesischen Pass von Botschaft obwohl es schon den Deutschen hat?

Unser Ziel ist die vietnamesische Geburtsurkunde und/oder den vietnamesischen Pass neben den deutschen.

Vielen Dank für Antworten!

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 08.11.2019, 06:55    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Das vorliegen einer deutschen Geburtsurkunde belegt den Geburtsort Deutschland, aber keine deutsche Staatsangehörigkeit.

Bei zwei vietnamesischen Elternteilen erwirbt das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit bei Geburt in Deutschland, wenn ein Elternteil seit mindestens 8 Jahren ununterbrochenen legalen Aufenthalt in D hat und eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzt.

Die vietnamesiche STA erwirbt es bei zwei vietnamesichen Elternteilen automatisch durch Geburt.

Das Kind muss sich, aufgrund des deutschen Staatsangehörigkeitsrechtes mit 18 Jahren entscheiden, ob es die deutsche oder die vietnamesische Staatsangehörigkeit behalten will.

Ihr müsst die Geburt bei der Botschaft registrieren lassen um einen vietnamesichen für das Kind Pass zu bekommen um die Passpflicht zu erfüllen. Wie das mit der vietnamesichen GU aussieht entzieht sich meiner Kenntnis.

Sollte das Kind keine deutsche STA erworben haben müsst ihr bei der ABH eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Um ganz sicher zu sein, ob das Kind die deutsche STA erworben hat, kann man einen Staatsangehörigkeitsausweis für das Kind beantragen. Geht bei der Staatsangehörigkeitsbehörde und kostet 25 Euro.

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dnguyen
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BeitragVerfasst am: 08.11.2019, 13:31    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo Gafield,
Vielen Dank für deine schnelle und differenzierte Antwort!
Als die Standesbeamtin uns die Geburtsurkunde aushändigte, sagte sie dass das Kind die deutsche STA erworben hätte, weil ich über 30 Jahren in DE lebe und die Niederlassungserlaubnis besitze, nur mündlich also. Zu der Geburtsurkunde war auch ein Schreiben dabei:

Zitat:
Staatsangehörigkeit Ihres Kindes
Sehr geehrte Eltern,
aufgrund der Auskunft der Ausländerbehörde habe ich im Geburtseintrag des Kindes den Hinweis eingetragen, dass es die deutsche Staatsangehörigkeit gemäß $4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben hat. Ihr Kind wird nun von den deutschen Behörden als Deutscher behandelt. Diese Mitteilung hat keine rechtsbegründende Wirkung.
....
Unterschrift
Standesbeamtin


In anderem Forumsbeitrag war die Rede dass die vietnamesische Botschaft in Berlin keinen vietnamesischen Pass ausstellt für Personen, die schon Deutsche STA besitzen. So weit ich mich noch erinnern kann, betrifft dies auch dich oder deine Angehörige mehre Male zu, weil kein Teegelt eingeflossen ist. Die Botschaft blockt immer ab. Das macht uns stürzig ob es auch uns betrifft. Wie viele Trinkgeld sollte man für einen Pass ausgeben? 100EUR wenig oder Zuviel? danke

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 08.11.2019, 15:56    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Das sind zwei verschiedene Schuhe.
Wenn beide Eltern Vietnamesen sind wird das Kind laut vietnamesischen Gesetz automatisch Vietnamese, egal wo es geboren wird. Der Erwerb der zweiten STA aufgrund des Geburtsorts ist egal.

Das in den angesprochenen Beiträgen beschriebene bezieht sich auf Kinder, bei denen ein Elternteil kein Vietnemese ist. Das vietnamesiche Gesetz sieht in diesem Fall vor, das beide Elternteile vor dem Volkskomitee oder der AUslandsvertretung erklären müssen, das das Kind die vietnamesische STA erhalten soll. Im letzten Staatsangehörigkeitsgesetz von vor 10 Jahren wurde diese Regel inzwischen so abgeändert, das zumindest bei einer Geburt in VN die VN STA automatisch erworben wird.

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dnguyen
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BeitragVerfasst am: 08.11.2019, 20:08    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Alles klar, vielen Dank garfield für die erleuchentenden Erklärungen!
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