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 Heirats- und Kinderwunsch meiner vietnamesischen Freundin

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York Harding
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Anmeldungsdatum: 23.01.2021
Beiträge: 9
Wohnort: Freiburg


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BeitragVerfasst am: 13.04.2021, 12:52    Heirats- und Kinderwunsch meiner vietnamesischen Freundin Antworten mit ZitatNach oben

Hallo an alle,

mein viet. Freundin möchte ein Kind und heiraten (sie zieht nicht einnmal die Heirat dem Kind vor). Ich kenne sie schon länger, zusammen sind wir seit ca. zwei Wochen. Ihr Aufenthaltsstatus in Dtl. kenne ich nicht, sie ist über Ungarn und die Schweiz eingereist. Ihre Schwester hat schon deutlich kommuniziert, dass es auch um einen Aufenthaltsstatus geht, aber eine Ehe aus Liebe auch gut ist; außerdem spüre ich auch die Liebe meiner Freundin. Dennoch möchte ich etwas vorsichtig sein und daher meine Fragen:

a) Würde ein Kind ihren Aufenthalt legalisieren? Hätte unser Kind automatisch die dt. Staatsbürgerschaft?

b) Würde eine Ehe den Aufenthalt meiner Freundin legalisieren oder gibt es Wartefristen?

Ich habe dazu zwar auf der Seite des Amtes für Migration im Ausländerrecht gelesen aber ich verstehe es nicht ganz.

Für eure Antworten danke ich euch!

York Harding

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garfield2008
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Beiträge: 3207
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BeitragVerfasst am: 13.04.2021, 13:21    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« York Harding » hat folgendes geschrieben:

a) Würde ein Kind ihren Aufenthalt legalisieren? Hätte unser Kind automatisch die dt. Staatsbürgerschaft?

Nein. Wenn das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit bekommt, würde aber ein Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis entstehen. Allerdings kann die ABH auf eine Nachholung des Visaverfahrens bestehen.
Zitat:
b) Würde eine Ehe den Aufenthalt meiner Freundin legalisieren oder gibt es Wartefristen?

Wartefristen gibt es keine. Je nach Staatsangehörigkeit und/oder Aufenthaltsstatus des Ehepartners kann ein Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis entstehen. Allerdings wird die ABH mit großer Wahrscheinlichkeit auf eine Nachholung des Visaverfahrens bestehen. Ohne Aufenthaltstitel oder gültigen Visum beim Standesamt vorzusprechen wäre unklug, denn das Standesamt meldet jeden Aufenthaltsverstoß sofort der ABH, so das spätestens beim Verlassen des Standesdamts die Herren in Blau oder Grün auf euch warten.

_________________
Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)

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Frank-Mario
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Beiträge: 48
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BeitragVerfasst am: 13.04.2021, 17:49    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Nach 2 Wochen Beziehung sind das sehr sportliche Ziele finde ich, wenn es denn wirklich so ist ?
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Rene
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Anmeldungsdatum: 18.07.2017
Beiträge: 67


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BeitragVerfasst am: 13.04.2021, 18:03    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Oh, da hat es aber jemand eilig.
ich würde erst einmal den Aufenthaltsstatus in Erfahrung bringen.

Das Kind würde durch eine Vaterschaftsanerkennung, Notar oder Jugendamt, die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen.

Dadurch bekommt die Kindesmutter dann einen Aufenthaltstitel. Damit könnt ihr, vorausgesetzt ihr habt auch alle Papiere aus Vietnam, heiraten.

Dazu dann die nötigen Infos beim Standesamt einholen.

Viel Behördenkram

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Jutta51
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Anmeldungsdatum: 07.01.2018
Beiträge: 61


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BeitragVerfasst am: 13.04.2021, 18:20    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Na ja, 2 Wochen zusammen und gleich Kind und Heirat, Du bist ja ganz schön mutig. Und was ist wenn die Gute nur einen Aufenthaltstitel braucht und es ihr nur darum geht? Zumal sie illegal eingereist ist. Du weißt auch was da alles für Pflichten auf Dich zukommen. Aber jeder ist seines Glückes Schmied. Mit den Augen rollen
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York Harding
Gast



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Anmeldungsdatum: 23.01.2021
Beiträge: 9
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BeitragVerfasst am: 13.04.2021, 21:35    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Deshalb frage ich ja. Deshalb informiere ich mich ja, hat also nix mit Mut zu tun.
Kennen tun wir uns schon seit 6 Monaten.

Kannst du noch einen konstruktiven Beitrag bringen?

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okidoki
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Anmeldungsdatum: 20.05.2011
Beiträge: 44
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BeitragVerfasst am: 13.04.2021, 23:56    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo,

die zentrale Frage ist, ist sie legal eingereist und hat sie einen gültigen Aufenthaltstitel?

Ob sie ohne gültigen Aufenthaltstitel auf dem Standesamt direkt verhaftet wird, ist regional unterschiedlich, aber heiraten ohne gültige Papiere ist auf jeden Fall nicht möglich.

Wenn der Aufenthalt legal ist, kann man einen Beratungstermin bei Standesamt machen und in Erfahrung bringen was konkret für Unterlagen gefordert werden. Wenn ihr tatsächlich alles zusammen habt, könnt ihr heiraten.

Ob dann direkt ein Aufenthaltstitel als "Ehefrau eines Deutschen" beantragt werden kann ist abhängig vom Einreisevisum. Wenn es ein Schengen / Touristenvisum war, ist es nicht möglich und sie muß in VN ein neues Visum beantragen.

Zitat:
(sie zieht nicht einnmal die Heirat dem Kind vor)

Ein Aufenthaltstitel auf Grund eines deutschen Kindes ist mit der stärkste Titel. Sie braucht dich hinterher nicht mehr, muß kein Deutsch lernen, muß den Lebensunterhalt nicht sichern. Daher ist der Weg über ein Kind nicht unüblich wenn es um Aufenthalt geht.

Aber auch das ist kein Selbstläufer wenn der Aufenthalt nicht legal ist.

Weder eine Heirat noch ein Kind heilt automatisch Fehler aus der Vergangenheit.

Wenn du tatsächlich was ernsthaftes / längerfristiges anstrebst, würde ich erstmal versuchen die Altlasten los zu werden. Evtl. gibt es eine örtliche Beratungsstelle?

Kann sein, das auf Grund der Corona Situation aktuell mehr möglich ist wie normal. Ist aber schwer zu sagen.

Gruß aus Berlin

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York Harding
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Anmeldungsdatum: 23.01.2021
Beiträge: 9
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BeitragVerfasst am: 14.04.2021, 09:52    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Danke, das ist eine hilfreiche Antwort.
Ich werde sie nach dem genauen Aufenthaltsstatus fragen und mir das Papier zeigen lassen.

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Asgard
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Anmeldungsdatum: 06.11.2012
Beiträge: 29


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BeitragVerfasst am: 20.05.2021, 16:54    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo York,

a: Ein Kind mit Dir (ich gehe davon aus, dass Du die deutsche Staatsbürgerschaft hast) bedeutet, dass das Kind automatisch die deutsche sowie (auf dem Papier, muss beantragt werden) vietnamesische Staatsbürgerschaft hat. Keine Ausländerbehörde (ABH) wird die Mutter jemals ausweisen. Das bedeutet, dass die Mutter zwar keine Aufenthaltserlaubnis, sehr wohl aber eine unendliche Duldung erhalten wird. Mindestens.

Was gibt es hier anzumerken? Die Geschichten meiner Ex würde ich erwähnen: Frauen, die in Berlin als Prostituierte arbeiten und es dabei auslegen, ein Mischlingskind zu bekommen. Nicht jede ABH entscheidet gleich und sagt Nein, wenn der Vater nicht auffindbar ist. Auch gibt es ab 5.000 Euro Scheinehen auf dem Papier. Das steigt auf bis zu 30.000, wenn man ein Kind zeugt.

Daher ist sehr wohl Vorsicht geboten!

b: Keine Wartefrist. Allerdings ist die Einreisegeschichte bereits fragwürdig. Sie wollte nach Deutschland, richtig?

Warum reist sie dann über Ungarn ein? Es gibt bequemeres. Allerdings ist man in Ungarn dem in Vietnam üblichen Schmiergeld weniger abgeneigt. Riecht komisch.

Du bist mit ihr 2 Wochen zusammen und kennst sie seit 6 Monaten? OK. War selber in Deiner Situation und ich habe Verständnis für Dich aber lass Dir das hier bitte nochmal durch den Kopf gehen:

1. Ihre Schwester hat deutlich kommuniziert, dass es um einen Aufenthaltsstatus geht.

2. Aber eine Ehe aus Liebe ist auch gut.

Wahrscheinlich wird Dir das hier keiner sagen aber: Aktuell denkst Du mit dem Inhalt Deiner Unterhose. Sorry. Alleine diese 2 Sätze sagen alles. Hinzu kommen Kind und der Weg der Einreise.

Hier stimmt ganz eindeutig etwas nicht. Wenn Du diesen Weg weiter gehst, wirst Du es bereuen.

Geh zu jemandem um die 50, den Du als intelligent einschätzen tust. Erzähl ihm/ihr davon und zwar genauso, wie Du es hier geschildert hast.

Alles Gute
Asgard

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Asgard
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Anmeldungsdatum: 06.11.2012
Beiträge: 29


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BeitragVerfasst am: 20.05.2021, 16:59    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo York,

a: Ein Kind mit Dir (ich gehe davon aus, dass Du die deutsche Staatsbürgerschaft hast) bedeutet, dass das Kind automatisch die deutsche sowie (auf dem Papier, muss beantragt werden) vietnamesische Staatsbürgerschaft hat. Keine Ausländerbehörde (ABH) wird die Mutter jemals ausweisen. Das bedeutet, dass die Mutter zwar keine Aufenthaltserlaubnis, sehr wohl aber eine unendliche Duldung erhalten wird. Mindestens.

Was gibt es hier anzumerken? Die Geschichten meiner Ex würde ich erwähnen: Frauen, die in Berlin als Prostituierte arbeiten und es dabei auslegen, ein Mischlingskind zu bekommen. Nicht jede ABH entscheidet gleich und sagt Nein, wenn der Vater nicht auffindbar ist. Auch gibt es ab 5.000 Euro Scheinehen auf dem Papier. Das steigt auf bis zu 30.000, wenn man ein Kind zeugt.

Daher ist sehr wohl Vorsicht geboten!

b: Keine Wartefrist. Allerdings ist die Einreisegeschichte bereits fragwürdig. Sie wollte nach Deutschland, richtig?

Warum reist sie dann über Ungarn ein? Es gibt bequemeres. Allerdings ist man in Ungarn dem in Vietnam üblichen Schmiergeld weniger abgeneigt. Riecht komisch.

Du bist mit ihr 2 Wochen zusammen und kennst sie seit 6 Monaten? OK. War selber in Deiner Situation und ich habe Verständnis für Dich aber lass Dir das hier bitte nochmal durch den Kopf gehen:

1. Ihre Schwester hat deutlich kommuniziert, dass es um einen Aufenthaltsstatus geht.

2. Aber eine Ehe aus Liebe ist auch gut.

Wahrscheinlich wird Dir das hier keiner sagen aber: Aktuell denkst Du mit dem Inhalt Deiner Unterhose. Sorry. Alleine diese 2 Sätze sagen alles. Hinzu kommen Kind und der Weg der Einreise.

Hier stimmt ganz eindeutig etwas nicht. Wenn Du diesen Weg weiter gehst, wirst Du es bereuen.

Geh zu jemandem um die 50, den Du als intelligent einschätzen tust. Erzähl ihm/ihr davon und zwar genauso, wie Du es hier geschildert hast.

Alles Gute
Asgard

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Frank-Mario
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Beiträge: 48
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BeitragVerfasst am: 20.05.2021, 18:46    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

York Harding,

bevor du möglicherweise deiner Berufung weiter nachgehst, solltest du einfach Nägel mit Köpfen machen.
Gehe mit deiner vietnamesischen Freundin zur ABH und dort erhältst du die Antworten auf alle deine Fragen, inklusive der daraus resultierenden Konsequenzen.
" Lieber ein Ende mit Schmerzen als später Schmerzen ohne absehbares Ende"

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Wi876
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BeitragVerfasst am: 10.09.2021, 15:45    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« Frank-Mario » hat folgendes geschrieben:
Nach 2 Wochen Beziehung sind das sehr sportliche Ziele finde ich, wenn es denn wirklich so ist ?


dem kann ich nur zustimme, ehrlich gesagt zimelich sehr sportlich:-)

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Wi876
Gast



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Anmeldungsdatum: 10.09.2021
Beiträge: 5


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BeitragVerfasst am: 10.09.2021, 15:46    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« Jutta51 » hat folgendes geschrieben:
Na ja, 2 Wochen zusammen und gleich Kind und Heirat, Du bist ja ganz schön mutig. Und was ist wenn die Gute nur einen Aufenthaltstitel braucht und es ihr nur darum geht? Zumal sie illegal eingereist ist. Du weißt auch was da alles für Pflichten auf Dich zukommen. Aber jeder ist seines Glückes Schmied. Mit den Augen rollen


Das mit dem Aufenthaltstitel habe ich auch schon gedacht - möchte man natürlich niemanden unterstellen, aber ja , tatsächlich so könnte das sein. Aber klar, muss natürlich nicht.

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