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 AE meiner Frau läuft ab - aber sie ist gerade in VN - Lösu

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roger1705
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BeitragVerfasst am: 02.04.2022, 09:43    AE meiner Frau läuft ab - aber sie ist gerade in VN - Lösu Antworten mit ZitatNach oben

Hallo, wir haben evtl. ein Problem.
Die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis meiner Frau steht an. Noch gültig bis 27.April.
Es ist nun so, daß wir versäumt haben das Gültigkeitsdatum der AE zu beachten und meine Frau ist gerade wegen Familienangelegenheiten nach Vietnam gereist. Das geplante Rückkehrdatum ist der 27.Mai.

Welche Möglichkeiten gibt es nun mit der Situation umzugehen? Gibt es einen Art temporäre Erlaubnis o.ä. oder kann / muss sie ein Visum in Vietnam beantragen?

Natürlich frage ich auch beim Amt für Ausländerwesen an. Aber ich würde gerne nicht ahnungslos auftreten.

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Frank-Mario
Gast



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BeitragVerfasst am: 05.04.2022, 11:11    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Eine Niederlassungserlaubnis erlischt auch bei einem längeren Aufenthalt im Ausland nicht

bei einem rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland von mindestens 15 Jahren und wenn der Lebensunterhalt gesichert ist (das gilt auch für den Ehegatten mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel) oder
bei einer ehelichen Lebensgemeinschaft oder eingetragenen Lebenspartnerschaft mit einem deutschen Staatsangehörigen

[b][b]Die Ausländerbehörde oder die Bürgerämter stellen darüber eine Bescheinigung aus. Diese Bescheinigung kann für die Wiedereinreise nach Deutschland erforderlich sein.
[/b]
In allen anderen Fällen kann eine längere Frist auf Antrag erlaubt werden, wenn der Aufenthalt im Ausland nur vorübergehend ist (zum Beispiel zur Pflege eines nahen Angehörigen, für ein Gastsemester während eines Studiums) oder
wenn der Aufenthalt im Ausland den Interessen der Bundesrepublik Deutschland dient (siehe oben unter Aufenthaltserlaubnis).

Also mit einer Bescheinigung über fortbestehen der Ehe und der gemeinsamen Wohnung ist die Einreise auch nach 6 monatigen Auslandsaufenthalt möglich.
Natürlich solltest du vorab auch den zuständigen Mitarbeiter der Ausländerbehörde darüber in Kenntnis setzen.

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roger1705
Gast



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BeitragVerfasst am: 05.04.2022, 12:18    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« Frank-Mario » hat folgendes geschrieben:

Also mit einer Bescheinigung über fortbestehen der Ehe und der gemeinsamen Wohnung ist die Einreise auch nach 6 monatigen Auslandsaufenthalt möglich.


Ja schon, aber die Airline / bzw. der Zoll lässt dich nur rein wenn eine gültige AE, bzw. gültiges Visum oder sonstiges geeignetes Papier vorhanden ist.

In unserem Fall hat die Ausländerbehörde eine "Fiktionsbescheinigung" ausgestellt. 3 Monate gültig. 13€. Mit der kann meine Frau einreisen.

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