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Thoai
Anmeldungsdatum: 26.04.2003
Beiträge: 8
Wohnort: Berlin
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Verfasst am:
26.04.2003, 23:46 Nachweis der Eheschließung |
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Hallo Allerseits,
eure Seite ist echt gut; aber leider habe ich zu spät entdeckt!
Zur Vorgeschichte: ich möchte meine vietnamesische Freundin heiraten. Nun zur jener Zeit habe ich nicht gewußt. daß ein Nachweis der Eheschließung erforderlich ist. Meine Freundin hat aber bereits den Visaantrag eingereicht und auch die Ausländerbehörde hat mich schon vorgeladen. Sie hat mich zweimonatige Frist gesetzt, um den Nachweis der Eheschließung zu machen. Hat jemand ähnliche Situation erlebt? Genügt diese Frist überhaupt, um dieser Nachweis zu machen? Das Standesamt bei mir betonte explizit, das die vietnamesische Dokumente beim OLG eingereicht werden müssen, um die Echtheit zu prüfen, da "die Legalisation zweifelthaft ist".
Gruss
Thoai
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HHFux
Betreiber
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Alter: 49
Anmeldungsdatum: 18.01.2003
Beiträge: 1010
Wohnort: Hamburg
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Verfasst am:
27.04.2003, 14:10 (Kein Titel) |
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Hallo Thoai,
da die Deutsche Botschaft bzw. der Generalkonsulat über die Heiratsabsicht nun im Bilde ist, wird's wohl kein Touristenvisum für Deine Verlobte mehr geben.
Die von der ABH gesetzte Frist von 2 Monaten halte ich für total unrealistisch. Denn das Standesamt/OLG wird ohne Echtheitsprüfung der vietnamesischen Urkunden die gewünschte Bescheinigung wohl kaum ausstellen. Entweder machst Du jetzt die ganze Prozedur von A-Z inkl. Echtheitsprüfung der vietnamesischen Urkunden durch, was leider sehr langwierig ist (Untergrenze 3 bis 6 Monate) oder Ihr heiratet im Ausland (also z.B. in Vietnam).
Mich wundert, daß die Deutsche Botschaft den Visums-Antrag ohne Nachweis der Eheschließung überhaupt entgegengenommen hat. Da hat wohl bei der Botschaft jemand nicht aufgepaßt.:confused:
Aber vielleicht hast Du Glück und Dein OLG verzichtet auf die formale Echtheitsprüfung (glaub ich zwar nicht, aber einen Versuch ist es wert).
Die Heirat im Ausland dürfte im Zweifel der einfachste Weg sein. Vielleicht kann Deine Verlobte ja ein dänisches Visum bekommen? Ruf doch 'mal beim Heiratsservice der dänischen Gemeinden an (www.vietnam-freunde.net -> Vietnam -> Heiraten in Dänemark). Ansonsten kann man ja gegen ein ordentliches Trinkgeld auch in Vietnam heiraten.
Gruß
Hansefux
[Editiert durch HHFux ein Sonntag, 27. April 2003 @ 15:16]
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Thoai
Anmeldungsdatum: 26.04.2003
Beiträge: 8
Wohnort: Berlin
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Verfasst am:
27.04.2003, 17:01 (Kein Titel) |
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Hi Hansefux,
Danke für Deine Antwort. Ich glaube, noch eine größere Mist kann ich wohl nicht mehr bauen . Mich wundert auch, warum der Antrag ohne den Nachweis angenommen wird.
Gruss
Thoai
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HHFux
Betreiber
Geschlecht:
Alter: 49
Anmeldungsdatum: 18.01.2003
Beiträge: 1010
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Verfasst am:
27.04.2003, 21:25 (Kein Titel) |
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Hallo Thoai,
es war ja nicht Dein Fehler, sondern im Prinzip hat es die Botschaft verbockt. Natürlich wärest Du ganz anders vorgegangen, wenn Du alle notwendigen Infos vorher gehabt hättest.
Falls Du von den diversen Schwierigkeiten einer Eheschließung in Deutschland noch nicht abgeschreckt bist;), solltest Du noch einmal mit der Ausländerbehörde sprechen. Denn für eine Frist von 2 Monaten für die Vorlage der Bescheinigung über die Anmeldung zur Eheschließung kann ich keinen Grund erkennen - außerdem ist das innerhalb dieser Zeitspanne i.d.R. unmöglich. Und als Antragsteller darf man ja nicht für den Fehler einer Behörde (hier Deutsche Botschaft) "bestraft" werden.
Vielleicht findet sich in diesem "Ausnahmefall" ja auch mal eine Möglichkeit, daß es ohne Echtheitsprüfung geht. Also nicht gleich aufgeben, sondern erst einmal beim OLG vorsprechen.
Ansonsten denke ich, daß Ihr über eine Heirat in Vietnam oder einen gemeinsamen Urlaub in Dänemark schneller zum Ziel kommt.
Gruß Hansefux
[Editiert durch HHFux ein Sonntag, 27. April 2003 @ 22:30]
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Cuong
Anmeldungsdatum: 19.01.2003
Beiträge: 78
Wohnort: Raum Karlsruhe
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Verfasst am:
28.04.2003, 20:47 (Kein Titel) |
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Hallo Thoai,
zuerst Mal wollte ich nachfragen, ob Du oder Deine Freundin (aus dem Kontext schwer rauszulesen) schon in Deutschland bist/ist.
Dann würde ich einfach tun, was der Standesbeamter sagt und die Dokumente an das OLG weiterleiten lassen, um nicht Zeit zu "verlieren".
Dein Problem könnte nur evtl. sein, dass die vietn. Dokumente nicht ausreichend "abgestempelt" bzw. von der richtigen Behörde sind...
Aber diese Frage kann nur geklärt werden, wenn das OLG sich mit Deinen Dokumenten befasst!
Vielleicht (ich hoffe es) habt ihr Glück und das OLG hat keine Einwendungen (nur der Standesbeamter macht ja zur Zeit als einziger Probleme)
und stellt die Befreiung zur Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses aus und dann könnt Ihr im Prinzip heiraten und schafft dass innerhalb der 2 Monate!
Bei mir bedeutete nämlich damals unter "Überprüfung der Echtheit", dass ein vietn. Stempel des Aussenministeriums auf den Vietn. Originaldokumenten sein musste... mehr nicht!
Viele Grüsse und Glück
Cuong
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Thoai
Anmeldungsdatum: 26.04.2003
Beiträge: 8
Wohnort: Berlin
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Verfasst am:
28.04.2003, 22:17 (Kein Titel) |
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Hi Cuong,
Danke für Deine beruhigende Antwort
Also, meine Freundin ist in VN und ich bin in D. Ich bin auch schon eingebürgert. letzte Woche habe ich erst die Rücktritterklärung als Eilpost nach VN geschickt. Hoffentlich kann ich dann die ganze Dokumente nächster Woche beim Standesamt einreichen. Ich habe auch schon meine Freundin bereits gesagt, Sie solle sowohl die Ehefähigkeits- als auch die Geburtsurkunde vom Aussenministerium von VN beglaubigen lassen. Vielleicht kannst Du mir ja verraten, an welcher Abteilung im Aussenministerium man wenden muss (vietnamesisch?)
Herzliche Grüße
Thoai
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Cuong
Anmeldungsdatum: 19.01.2003
Beiträge: 78
Wohnort: Raum Karlsruhe
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Verfasst am:
29.04.2003, 22:13 (Kein Titel) |
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Hallo Thoai,
...ach so, jetzt ist mir einiges klarer mit den Dilemma des Nachweises beim Visaantrag.
Zum So Ngoai Vu:
Ich war auch nur einmal kurz drin im Aussenministerium gewesen und kann nur sagen, dass es im EG war und wenn man reinkommt erst mal durch den grossen Eingangsraum durchgeht bis zur Glastür. Von dort gleich rechts und ein oder zwei Türen weiter ist man schon richtig (was drauf stand kann ich leider nicht mehr sagen). Leider kann ich auch nur vietn. und chinesisch sprechen, nicht schreiben
Ich hoffe aber trotzdem, dass ihr keine grossen Schwierigkeiten bekommt und alles klappt!
Viele Grüsse
Cuong
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HHFux
Betreiber
Geschlecht:
Alter: 49
Anmeldungsdatum: 18.01.2003
Beiträge: 1010
Wohnort: Hamburg
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Verfasst am:
30.04.2003, 20:58 (Kein Titel) |
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Anscheinend geraten selbst den Standesbeamten die Begrifflichkeiten durcheinander:
Vorbeglaubigung
Stempel des vietnamesischen Außenministeriums auf dem Original-Dokument. Im Prinzip reine Formsache. (Siehe www.vietnam-freunde.net -> Vietnam -> Heiraten in Deutschland -> Stempelabdruck)
Echtheitsprüfung
Das Standesamt schickt die Urkunden an die Deutsche Botschaft Hanoi, diese übergibt die Urkunden an einen Vertrauensanwalt. Der Vertrauensanwalt stellt "Nachforschung vor Ort" an, um die Echtheit der Urkunden zu überprüfen. Anschließen gibt er den Vorgang zurück an die Deutsche Botschaft Hanoi, welche die Urkunden zurück an das Standesamt in Deutschland schickt. Das Verfahren ist langwierig (dauert Monate) und teuer (ca. 500 Euro), eigentlich unzumutbar, wenn davon das Aufenthaltsrecht abhängt.
Leider wird die Echtheitsprüfung von sehr vielen (aber nicht allen) Standesbeamten verlangt. Wer trotzdem in Deutschland heiraten möchte und sich deshalb auf die Echtheitsprüfung einlassen will/muß, kann die Urkunden auch direkt bei der Deutschen Botschaft Hanoi zur Echtheitsprüfung abgeben. Dies kann evtl. den "Umweg" über das Standesamt in Deutschland sparen. Allerdings muß man bei der Botschaft ausdrücklich darauf hinweisen, daß der Standesbeamte in Deutschland diese Echtheitsprüfung verlangt.
Wenn es irgendwie geht, sollte man aber versuchen, ohne die Echtheitsprüfung durchzukommen, siehe www.vietnam-freunde.net Vietnam -> Heiraten in Deutschland -> Problemfälle -> Auswege
Gruß
Hansefux
[Editiert durch HHFux ein Mittwoch, 30. April 2003 @ 22:05]
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Thoai
Anmeldungsdatum: 26.04.2003
Beiträge: 8
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Verfasst am:
01.05.2003, 06:54 (Kein Titel) |
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Hi HHFux,
Danke für deine Information. Hier ist noch eine Ergänzung zur Stempel von Außenministerium VN: Meine Freundin hat gerade die originale Dokumente (Ehefähigkeit- & Geburtsurkunde) dort eingereicht. Die haben diese Dokumente nicht akzeptiert! Viel mehr muss sie nun die vom Außenministerium ausgegebene Formulare nehmen und damit noch einmal alles bei der Volkskomitee neu machen lassen. Erst dann bekommt meine Freundin die Stempel darauf. Die ganze Prozedur soll mindestens 10 Tage dauern
Gruss
Thoai
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Gabriel
Gast
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Verfasst am:
11.05.2003, 12:35 (Kein Titel) |
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Hi,
als ich vor einigen Jahren in Vietnam geheiratet habe, konnten wir das gesamte Verfahren von der Heiratsentscheidung bis zum vietnamesischen Reisepaß in ca. 3 Monaten und bis zur Einreise in Deutschland in insgesamt ca. 5 Monaten durchziehen.
Damals hat die Deutsche Botschaft in Hanoi allerdings noch eine Überlegalisierung der Legalisierung des vietnamesischen Außenministeriums in Hanoi vorgenommen,
was wegen der Fälschungsproblematik heute durch die aufwendigere Echtheitsprüfung mit Vertrauensanwalt ersetzt worden ist.
Trotzdem mußte meine damalige Verlobte und heutige Frau mehrmals zwischen Ortspolizei, Provinzpolizei, Volkskommittee, lokalem Innenministerium,
Außenministrium in Hanoi und Deutscher Botschaft in Hanoi pendeln
(die damals noch am kulantesten von allen war), bis alle Papiere von allen akzeptiert wurden und alle Stempel die richtige Farbe hatten.
Manche Dinge wie z.B. die Gesundheitsprüfung im Schnellverfahren lassen sich durch ein üppiges Trinkgeld regeln.
Tschau, Gabriel T.
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