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Tuan
Gast
Anmeldungsdatum: 07.08.2004
Beiträge: 15
Wohnort: Annaberg-Buchholz
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Verfasst am:
13.03.2005, 22:21 Schwangerschaft der deutschen Freundin |
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Hallo!!
Ich bin's mal wieder
Es geht um eine sehr gute Freundin, ihr Freund ist - ebenfalls wie meiner - ein Vietnamese, der sich hier leider nur mit einer Duldung aufhält.
Die beiden sind schon 2 Jahre zusammen und irgendwann droht nunmal auch ihm die Abschiebung.
Jetzt zieht sie in Betracht von ihm schwanger zu werden. Deswegen wollte ich (für sie) fragen, wie es dann um die Ausreiseplicht vom Freund steht?
Ich meine, grundsätzlich könnte man ja dem Kind nicht den Vater wegnehmen, oder?
Leider habe ich nichts dazu finden können und hoffe, dass ihr weiterhelfen könnt. Ich war mir auch nicht sicher, ob das in die Rubrik gehört oder eher in Familie und Partnerschaft...
Danke im Vorraus!
Liebe Grüße, Tuan
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garfield2008
Moderator
Geschlecht:
Alter: 56
Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 3210
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi
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Verfasst am:
14.03.2005, 13:06 (Kein Titel) |
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Hallo,
[Sarkassmuss on] Dann hat das Kind ja einen Zweck, zu dem es geboren wird[/Sarkassmuss off]
Grundsätzlich hat der Vater eines deutschen Kindes, für das er Personenfürsorge ausübt Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubniss und auch eine Arbeitserlaubniss.
Eine Aufenthaltserlaubniss kann man nur erhalten, wenn man einen Pass besitzt. Passlosigkeit ist aber in 99% aller Fälle der einzige Duldungsgrund bei Vietnamesen.
Ob er die AE als Personenfürsorge sofort von der ABH bekommt, oder die ABH ihn auffordert, auszureisen und das dazu erforderliche Visa in Hanoi zu beantragen kann nur die ABH sagen.
mfg
Thomas Böttcher
_________________ Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)
Fragen bitte im Forum stellen, als Ausnahme per PN. E-Mail mit Fragen werden ignoriert.
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Tuan
Gast
Anmeldungsdatum: 07.08.2004
Beiträge: 15
Wohnort: Annaberg-Buchholz
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Verfasst am:
14.03.2005, 21:22 (Kein Titel) |
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Hi!
Den Sarkasmus verzeih ich gerne, da ich auch der Meinung bin, dass es nicht unbedingt gut ist ein Kind wegen der Aufenthaltserlaubnis zu bekommen...
Danke trotzdem.
Dass man eine Aufenthaltserlaubnis nur bekommt, wenn man einen Pass hat, war mir noch gar nicht bekannt. Ich weiß aus Quellen, dass die Aufenthaltserlaubnis die normalste und häufigste Form von ner Aufenthaltsgenehmigung ist. Aber ich dachte, dass nur wenige einen Pass haben. Das ist doch gegensätzlich, oder?
Zu was gibt es dann überhaupt ne Aufenthaltserlaubnis, wenn eh kaum einer einen Pass hat??
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garfield2008
Moderator
Geschlecht:
Alter: 56
Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 3210
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi
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Verfasst am:
14.03.2005, 21:44 (Kein Titel) |
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H(a)i,
nach dem ab 1.1.2005 gültigen Aufenthaltsgesetz gibt es nur noch zwei Aufenthaltstitel, die Aufenthalts- und die Niederlassungserlaubniss.
Die Niederlassungserlaubniss ersetzt die unbefristete AE und die Aufenthaltsberechtigung nach dem alten Gesetz, die Aufenthaltserlaubniss alle anderen Titel.
Bei einer Aufenthaltserlaubniss kommt es auf den Grund der Erteilung an. Der Aufenthalt aus humanitären Gründen (früher Befugniss) heist heute Aufenthaltserlaubniss.
Und dann gibt es noch die "Aussetzung der Abschiebung (Duldung)", die wohl die meisten haben dürften, die keinen Pass besitzen.
mfg
Thomas Böttcher
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ralfi
Anmeldungsdatum: 13.05.2004
Beiträge: 49
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Verfasst am:
15.03.2005, 11:02 (Kein Titel) |
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Nebenbei bemerkt: Um irgendeinen "Nutzen" ausländerrechtlicher Art aud dem Kind ziehen zu können, wäre zunächst erst mal eine Vaterschaftsanerkennung erforderlich, wenn die Eltern nicht verheiratet sind. Das geht auch schon vor der Geburt des Kindes, aber natürlich erst, wenn es auch tatsächlich bereits unterwegs ist. Allerdings ist auch dazu ein Pass erforderlich, außerdem Personenstandsurkunden der Eltern (Geburtsurkunde usw.).
_________________ Mehr Infos zum allgemeinen Ausländerrecht sowie zum Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsrecht bei www.info4alien.de
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Tuan
Gast
Anmeldungsdatum: 07.08.2004
Beiträge: 15
Wohnort: Annaberg-Buchholz
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Verfasst am:
15.03.2005, 20:52 (Kein Titel) |
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Danke euch
Dass seit Anfang des Jahres das jetzt so gilt, ist mir wirklich total neu - also danke ^^
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