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Autor |
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pepper
Anmeldungsdatum: 03.07.2003
Beiträge: 1
Wohnort: München
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Verfasst am:
03.07.2003, 12:52 (Kein Titel) |
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Hallo, wer kann helfen? Meine Verlobte hat Asylantrag gestellt, der ist abgelehnt worden.Wir wollten heiraten, aber das Standesamt MÜNCHEN hat utopische Forderungen. Nach Dänemark können wir jetzt auch nicht mehr legal, weil sie innerhalb 30 Tage die BRD verlassen muss.
Welche Möglichkeiten haben wir noch?#
Bitte helft uns.
Danke Pepper
[Editiert durch haig ein Samstag, 27. September 2003 @ 14:07]
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to
Anmeldungsdatum: 18.01.2003
Beiträge: 92
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Verfasst am:
03.07.2003, 16:06 (Kein Titel) |
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es gibt gar nicht anderen möglichkeiten, Du solltest machen genau wie Behörde sagen dann alles werden In Ordnung
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tayho
Gast
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Verfasst am:
03.07.2003, 18:26 (Kein Titel) |
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Hall Pepper,
wenn die Klage deiner Verlobte bei dem dortigen Verwaltungsgericht abgewiesen worden ist und gegen das Urteil keine Berufung zugelassen ist, gibt es nicht viel Möglichkeiten. Die beste Lösung ist daß deine Verlobte schwanger wird. Dann wird sie nicht abgeschoben. Ich weiß nicht ob die Ausländerbehörde in M. " hart" duchgreift. Im Norddeutschland kommt es in der Regel nicht zur Abschiebung, wenn die Verlobten in einem Haushalt zusammen leben und die ausländische Verlobte auf die Sozialhilfe etc. verzichtet und die Verlobten die Heirat anstreben.
Wenn aber deine Verlobte erst nur den ablehnenden Bescheid des Bundesamtes erhielt dann muß sie sofort eine Klage beim dortigen Verwaltungsgericht erheben und gleichzeitig einen Eilantrag gemäß § 80(5) VwGO ( aufschiebende Wirkung der Abschiebung) stellen.
Die Klagefrist beträgt nur eine Woche . Also geh sofort zum Anwalt( und zwar einem, der Ausländerrecht zumindest als Tätigkeitsschwerpunkt hat).
Viel Glück!
Tay Ho
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HHFux
Betreiber
Geschlecht:
Alter: 49
Anmeldungsdatum: 18.01.2003
Beiträge: 1010
Wohnort: Hamburg
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Verfasst am:
03.07.2003, 20:44 (Kein Titel) |
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Hallo pepper,
eine weniger dramatische Alternative wäre, daß die Verlobte (zunächst) ausreist und dann in Vietnam geheiratet wird. Das soll dort gegen ein ordentliches "Trinkgeld" recht problemlos funktionieren.
Anschließend wird bei der Deutschen Botschaft Hanoi oder dem Deutschen Generalkonsulat in Saigon ein Antrag auf Familienzusammenführung gestellt. Die Aufenthaltserlaubnis muß erteilt werden, sofern Du deutscher Staatsangehöriger bist (Rechtsanspruch). Die Bearbeitung dauert meines Wissens üblicherweise 2-3 Monate.
Diese Variante erspart den Konfrontationskurs mit den Behörden und daher vermutlich viel Nerven. Ist aber natürlich nicht gerade billig.
Gruß Hansefux
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alfmuc
Anmeldungsdatum: 18.01.2003
Beiträge: 91
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Verfasst am:
04.07.2003, 19:43 (Kein Titel) |
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Hallo Pepper,
leider hast Du mit München eines der regidesten Ausländerämter in Deutschland erwischt. Aus eigener Erfahrung und der von Bekannten weiß ich, daß in München der Ermessensspielraum im allgemeinen immer voll zu Ungunsten der Antragsteller ausgelegt wird.
Wenn Du einen Rechtsanwalt einschaltest kannst Du vielleicht eine Regelung auf dem Kulanzweg erreichen. Der hat nämlich direkten Zugang zum Leiter des Ausländeramtes.
Gruß Alfmuc
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hien
Administratorin
Geschlecht:
Anmeldungsdatum: 06.08.2003
Beiträge: 2232
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Verfasst am:
04.09.2003, 20:20 (Kein Titel) |
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weiss jemand von Euch, wie die Ausländerbehörden in Berlin so drauf sind?
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Roy
Geschlecht:
Anmeldungsdatum: 14.08.2003
Beiträge: 70
Wohnort: Berlin
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Verfasst am:
05.09.2003, 10:56 (Kein Titel) |
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Hallo Hien,
ich habe immer gute Erfahrungen gemacht, wenn man vorher anruft und einen Termin macht braucht man auch nicht Stundenlang zu warten. Die waren immer sehr freundich.
Roy
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