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Francis
Gast
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Anmeldungsdatum: 18.01.2019
Beiträge: 7
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Verfasst am:
31.01.2019, 12:23 Überprüfung von Urkunden durch das Generalkonsulat in HCMS |
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Es schaut leider so aus, dass die Geburtsurkunde meiner Verlobten (wie z.B. im Falle einer Wiederregistrierung) vom Generalkonsulat in Ho Chi Minh Stadt überprüft werden muss. ( Die Geburtsurkunde wird für die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt benötigt. )
Ich habe die Erklärung dazu auf vietnam.diplo.de durchgelesen, aber ich bin mir nicht sicher wie das ablaufen sollte:
Überprüfung von Personenstandsurkunden bei Wiederregistrierungen im Wege der Amtshilfe
https://vietnam.diplo.de/blob/1435168/61db9000058b5361d47652596c3f2777/180206-ueberpruefung-von-personenstandurkunden-bei-wiederregistrierungen-im-wege-der-amtshilfe-dt-data.pdf
Zitat:
(…)
Sollten Zweifel an der Urkunde bestehen, kann die die Überprüfung durch ein Amtshilfeersuchen eingeleitet werden.
Eine Privatperson kann keine Urkundenüberprüfung veranlassen. Bitte haben Sie auch Verständnis dafür, dass die Botschaft ausschließlich mit der ersuchenden Behörde kommuniziert.
(…)
Das Amtshilfeersuchen kann über den Kurierweg des Auswärtigen Amtes versandt werden und ist wie folgt zu adressieren:
Auswärtiges Amt
Botschaft Hanoi bzw. Generalkonsulat Ho-Chi-Min-Stadt
Kurstraße 36
10117 Berlin
Nur Behörden sind berechtigt, den Kurierweg zu benutzen.
Für die Urkundenüberprüfung werden benötigt:
Originalurkunde (…),
Anwaltsvollmacht mit beglaubigter Unterschrift des Urkundeninhabers (…),
Kopie des Reisepasses des Urkundeninhabers (…),
Kostenübernahmeerklärung der ersuchenden Stelle (…)
Sofern ein Amtshilfeersuchen vorliegt und die ersuchende Stelle zustimmt, können alle Unterlagen für die Urkundenüberprüfung auch bei der Botschaft/dem Generalkonsulat abgegeben werden.
Weiß jemand, wie man diese Überprüfung durch ein Amtshilfeersuchen einleitet?
Was wäre in unserem Fall die „ersuchende Stelle“ ?
Beginnt das Generalkonsulat die Überprüfung der Dokumente nur nach Anfrage aus dem Auswärtigen Amt in Berlin, oder ist eine andere Behörde damit gemeint? Z.B. Standesamt?
So wie ich es verstehe, ist die oben angegebene Adresse einfach der sicherer Weg für deutsche Behörden (Standesamt? Ausländerbehörde?) Dokumente an die Botschaft/das Generalkonsulat in Vietnam zu verschicken… D.h. für mich und meine Verlobe ist diese Adresse nicht relevant… Richtig?
Ich würde gern meiner Verlobten so viel Arbeit abnehmen wie möglich (insbesondere wenn ich etwas erledigen kann ohne nach Vietnam zu fliegen). Was kann ich machen und was muss sie selbst machen?
Ist es empfehlenswert zu diesem Zeitpunkt einen Anwalt zu suchen?
Was kann ein Anwalt überhaupt bewirken? Ich denke mal, wenn das Konsulat sagt „wir können diese Geburtsurkunde (warum auch immer) nicht legalisieren, eine vollständige Überprüfung ist notwendig“, dann wird auch ein Anwalt (und/oder eine Klage) daran nichts ändern… Richtig?
Weiß jemand, ob auch nach dieser Dokumentenüberprüfung die Geburtsurkunde immer nicht älter als 6 Monate alt sein darf, wenn man sie bei der Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt vorlegt?
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garfield2008
Moderator
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Alter: 56
Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 3210
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi
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Verfasst am:
31.01.2019, 13:41 (Kein Titel) |
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Mach dich nicht verrückt.
Das ganze ist ein rein behördeninterner Vorgang, den der Standesbeamte bei der Anmeldung der Eheschließung anstößt falls er Klärungsbedarf hat. Also einfach mit legalisierter Geburtsurkunde und Ledigkeitsbescheinigung zum Standesamt gehen.
Ein Anwalt kann an dieser stelle nur eins tun, Rechnungen schreiben.
_________________ Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)
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Francis
Gast
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Anmeldungsdatum: 18.01.2019
Beiträge: 7
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Verfasst am:
31.01.2019, 14:50 (Kein Titel) |
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Danke für die Antwort, Garfield!
Leider, wenn ich meine Verlobte richtig verstehe, weigert sich das Generalkonsulat die Geburtsurkunde meiner Verlobten zu legalisieren. (Die Legalisierung ist für die Anmeldung der Eheschließung notwendig...)
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der_tomtomtom
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Anmeldungsdatum: 22.02.2012
Beiträge: 1429
Wohnort: noch unentschlossen
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Verfasst am:
31.01.2019, 15:53 (Kein Titel) |
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Nur um sicher zu gehen - ihr habt die Urkunde vorher beglaubigt auf Deutsch übersetzen lassen?
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Francis
Gast
Geschlecht:
Anmeldungsdatum: 18.01.2019
Beiträge: 7
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Verfasst am:
31.01.2019, 17:16 (Kein Titel) |
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Ja. An der Vorbeglaubigung und Übersetzung lag es nicht.
Die Frage ist jetzt nur:
wie/wo beantragen wir diese „Überprüfung durch ein Amtshilfeersuchen“?
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garfield2008
Moderator
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Alter: 56
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Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi
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Verfasst am:
31.01.2019, 17:25 (Kein Titel) |
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Amtshilfeersuchen bedeutet, das das nur ein Amt kann. In diesem Fall dann das Standesamt in D.
Am besten schreibst du eine Mail an die Botschaft wie in diesen speziellen Fall vorzugehen ist, da er in den Merkblättern anscheinend nur unvollständig dargestellt ist.
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Francis
Gast
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Anmeldungsdatum: 18.01.2019
Beiträge: 7
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Verfasst am:
31.01.2019, 18:55 (Kein Titel) |
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Danke nochmals, so mache ich das.
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Francis
Gast
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Anmeldungsdatum: 18.01.2019
Beiträge: 7
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Verfasst am:
06.02.2019, 11:13 (Kein Titel) |
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garfield2008
Moderator
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Beiträge: 3210
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi
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Verfasst am:
06.02.2019, 12:09 (Kein Titel) |
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Ob die Überprüfung der Dokumente durchgeführt werden muss entscheidet der Standesbeamte, der euch verheiraten soll.
Die Zeit für die Überprüfung kommt daher, des es für den Norden und den Süden je einen Anwalt gibt, der diese Überprüfungen durchführt.
Ob dieser nur zu den Registern fährt oder auch noch das Krankenhaus oder Verwandte befragt weis keiner vorher.
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