« Frank-Mario » hat folgendes geschrieben:
Also mit einer Bescheinigung über fortbestehen der Ehe und der gemeinsamen Wohnung ist die Einreise auch nach 6 monatigen Auslandsaufenthalt möglich.
Ja schon, aber die Airline / bzw. der Zoll lässt dich nur rein wenn eine gültige AE, bzw. gültiges Visum oder sonstiges geeignetes Papier vorhanden ist.
In unserem Fall hat die Ausländerbehörde eine "Fiktionsbescheinigung" ausgestellt. 3 Monate gültig. 13€. Mit der kann meine Frau einreisen.