Portal  •  Forum  •  Profil  •  Suchen   •  Registrieren  •  Einloggen, um private Nachrichten zu lesen  •  Login   

 Frage zum Ehefähigkeitszeugnis

Neues Thema eröffnenNeue Antwort erstellen
Autor Nachricht
nhoc
Gast





Anmeldungsdatum: 06.02.2011
Beiträge: 55


blank.gif

BeitragVerfasst am: 21.09.2011, 16:19    Frage zum Ehefähigkeitszeugnis Antworten mit ZitatNach oben

Hallo zusammen,

zum 543 mal muss ich jetzt schon wieder Fragen stellen, da ich von jeder Seite andere Antworten bekomme.
Meine Verlobte und ich stehen kurz vor der Anmeldung der Ehe bzw der Beantragung der Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses.

Kann mir jemand genau sagen wie das alles abläuft und ob die Vietnamesischen Urkunden vorher nach Hanoi geschickt werden müssen um sie zu überprüfen?

Mein jetztiger Stand ist das ich die Gerburtsurkunde, Ledigkeitsbescheinigung und Meldebescheinigung zusammen mit der Übersetzung, der Beitrittserklärung oder Vollmacht und der Kopie des Reisepasses meiner Verlobten, bei meinem zuständigen Standesamt einreiche um den Antrag für die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses zu stellen. Doch jetzt kommt das ungewisse, entweder die Papiere müssen dann zuerst nach Hanoi zur inhaltlichen Überprüfung geschickt werden oder aber der Antrag geht zum OLG.

Wer entscheidet jetzt aber ob die Urkunden inhaltlich überprüft werden müssen? Das Standesamt oder das OLG? Oder müssen die Urkunden grundsätzlich überprüft werden? Meine Standesbeamtin meinte die Urkunden müssen grundsätzlich überprüft werden worauf ich ihr aber erklärte das ich jetzt schon von einigen Fällen gehört habe wo die Überprüfung nicht gemacht werden musste oder zum Teil nur eine Urkunde überprüft wurde. Sie hat dann gemeint das wir versuchen können den Antrag an das OLG zu schicken ohne die Urkunden überprüfen zu lassen, sie aber nicht garantieren kann ob das so akzeptiert wird.
Werde ihr jetzt die Urkunden und Übersetzungen bringen, sie wird sie sich das alles ansehen und dann entscheiden welcher Weg der Beste ist.

Kann mir vielleicht auch noch jemand sagen wie hoch die Kosten für diese Überprüfung + Porto für Kurier usw. ca. wären?

Das wärs dann, ich hoffe ich werde ein paar einleuchtende Antworten bekommen Smilie

OfflineBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht senden    
garfield2008
Moderator



Geschlecht:
Alter: 56
Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 3210
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi


germany.gif

BeitragVerfasst am: 21.09.2011, 16:28    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

H(a)i,

ob die Urkunden überprüft werden müssen oder nicht, entscheidet *) der Standesbeamte, der den Vorgang bearbeitet. Er ist es auch, der die Urkunden zur Überprüfung an die Botschaft schickt.
Wenn die Überprüfung durchgeführt ist, gibt der Standesbeamte die Urkunden ans OLG weiter zur Befreiung vom EFZ.

*) in vielen Bundesländern nimmt allerdings das OLG keine ungeprüften Urkunden aus Proplemstaaten entgegen, so das der Standesbeamte generell die Überprüfung anordnen muss.

mfg
Thomas Böttcher

_________________
Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)

Fragen bitte im Forum stellen, als Ausnahme per PN. E-Mail mit Fragen werden ignoriert.

OfflineBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht sendenE-Mail senden    
AndyNguyen




Geschlecht:
Alter: 67
Anmeldungsdatum: 18.11.2009
Beiträge: 2475
Wohnort: Berlin u. Hai Phong


australia.gif

BeitragVerfasst am: 21.09.2011, 17:54    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

* In Berlin heißt das OLG

Kammergericht = KG

Das Kammergericht in Berlin hat bisher im Jahr 2011 bei Urkunden aus Vietnam nur in einzelnen Fällen eine Prüfung veranlaßt. In 2010 wurden (angeblich) noch alle Fälle geprüft.

_________________
Ai làm nấy chịu
(dt.: Jeder ist für seine Taten selbst verantwortlich)

OfflineBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht sendenE-Mail senden    
nhoc
Gast





Anmeldungsdatum: 06.02.2011
Beiträge: 55


blank.gif

BeitragVerfasst am: 22.09.2011, 00:28    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Ok, Danke für die Hilfe. Gibt es irgendwo eine Liste wo ich herausfinden kann ob Baden-Württemberg diese Überprüfung verlangt oder nicht?
Da es für meine Standesbeamtin auch Neuland ist, ist sie sich auch nicht genau sicher. Ich hoffe auf jeden Fall das uns diese Überprüfung erspart wird, will nicht wissen wie viel Zeit und Geld das in Anspruch nehmen würde...

OfflineBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht senden    
Alfi
Gast



Geschlecht:

Anmeldungsdatum: 05.03.2011
Beiträge: 73
Wohnort: Ho Chi Minh City


germany.gif

BeitragVerfasst am: 22.09.2011, 05:14    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Also ich glaube das liegt im ermessen der Standesbeamtin. Für mein EFZ wurden die Urkunden meiner Frau nicht geprüft. Ich komme aus einer kleinen Stadt, deswegen war das für die Standesbeamtin da auch Neuland. Ich war sehr nett zu der Standesbeamtin und habe sie um Hilfe gebeten (so ist es ja auch). Anscheinend hat das geklappt. Versuchs einfach mal. Viel Gück!
OfflineBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht senden    
alphajet
Gast



Geschlecht:

Anmeldungsdatum: 13.06.2010
Beiträge: 69


blank.gif

BeitragVerfasst am: 22.09.2011, 14:58    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo,
bei meiner Ehefrau ist das genauso gewesen. Die Standesbeamtin hat alle Unterlagen sogar zur Senatsverwaltung für Inneres gesendet, dann wurde das Kammergericht beauftragt und dann erst wurde für mich das EFz. ausgestellt.
Neuerdings weden von deutschen Ehepartnern verlangt, dass er seine Geburtsurkunde überbeglaubigen lassen muss,obwohl der gleiche Mist schon in der Geburtsurkunde steht, muss er das nochmal überbeglaubigen lassen.In Berlin wird neuerdings auch verlangt, dass, wenn die vietnam. zukünftigere Ehefrau schon einmal verheiratet war, dass dann die Heiratsurkunde von der vietnam. Frau verlangt wird, wenn sie schon einmal in Vietnam verheiratet war.Wenn aber die Scheidung in Vietnam 2010 war, muss die Papiere vom KG Berlin nicht überprüft werden.Da soll es eine andere Regelung geben.Jednefalls ist das neuerdings so.
Die Standesbeamtin entscheidet nun immer selbst, welche Papiere für die Ausstellung des EFz. vorgelegt und überprüft werden müssen.

MfG

OfflineBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht senden    
nhoc
Gast





Anmeldungsdatum: 06.02.2011
Beiträge: 55


blank.gif

BeitragVerfasst am: 22.09.2011, 15:17    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Also habt ihr beide in Berlin geheiratet? Hat zufällig jemand in Baden Württemberg geheiratet oder weiß ob das OLG hier grundsätzlich die Überprüfung der Urkunden verlangt?
Finde im Internet keine Informationen und als ich beim OLG angerufen habe wurde ich halbwegs angefahren ob ich nicht im Internet nachgelesen habe und bekam somit wieder keine Antwort. Hab diese Mitarbeiter dort als sehr unfreundlich empfunden und bin mal gespannt was auf mich zukommt wenn wir den Antrag einreichen...

OfflineBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht senden    
garfield2008
Moderator



Geschlecht:
Alter: 56
Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 3210
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi


germany.gif

BeitragVerfasst am: 22.09.2011, 15:41    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

H(a)i,

wer suchet der findet Smilie
Siehe Punkt 8c: http://www.olg-stuttgart.de/servlet/PB/show/1187076/Allgemeine-Hinweise.pdf
Abschnitt D: http://www.olg-stuttgart.de/servlet/PB/show/1187426/Vietnam.pdf

Das erste Schriftstück erreicht man nach dem dritten Klick auf der Homepage des OLG (Service - Ehefähigkeitsverfahren - allgemeine Hinweise).

mfg
Thomas Böttcher

_________________
Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)

Fragen bitte im Forum stellen, als Ausnahme per PN. E-Mail mit Fragen werden ignoriert.

OfflineBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht sendenE-Mail senden    
Courti
Moderator



Geschlecht:

Anmeldungsdatum: 11.06.2007
Beiträge: 4421
Wohnort: Bayern


blank.gif

BeitragVerfasst am: 22.09.2011, 15:44    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Schau mal hier.


Edit: Mist, schon wieder zu langsam.

_________________
Um einen Schmetterling lieben zu können, müssen wir auch ein paar Raupen mögen (Antoine de Saint-Exupéry)

HiddenBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht sendenWebsite dieses Benutzers besuchen    
nhoc
Gast





Anmeldungsdatum: 06.02.2011
Beiträge: 55


blank.gif

BeitragVerfasst am: 22.09.2011, 16:09    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Danke euch 2, jetzt weiß ich Bescheid Smilie
Nur gefällt mir das ganz und gar nicht was da steht:

Im Amtshilfeersuchen an die deutsche Botschaft ist auf jeden Fall darauf hinzuweisen, dass
das Oberlandesgericht Stuttgart die Urkunden nur nach inhaltlicher Prüfung akzeptiert.

Auf welche Wartezeit werden wir uns bei der Überprüfung einstellen müssen? Von 8 Wochen bis 8 Monate scheint da ja alles möglich zu sein.
Ich hoffe das es nicht all zu lange dauert und vor allem nicht all zu kostspielig wird...

OfflineBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht senden    
garfield2008
Moderator



Geschlecht:
Alter: 56
Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 3210
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi


germany.gif

BeitragVerfasst am: 22.09.2011, 16:27    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

http://www.hanoi.diplo.de/contentblob/2210816/Daten/1059738/MB_Urkundenueberpruefung_Bo_downloaddatei.pdf
http://www.ho-chi-minh-stadt.diplo.de/contentblob/2272766/Daten/1527568/Merkblatt_U_AS_dt_downl.pdf

mfg
Thomas Böttcher

_________________
Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)

Fragen bitte im Forum stellen, als Ausnahme per PN. E-Mail mit Fragen werden ignoriert.

OfflineBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht sendenE-Mail senden    
nhoc
Gast





Anmeldungsdatum: 06.02.2011
Beiträge: 55


blank.gif

BeitragVerfasst am: 22.09.2011, 17:47    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Oh man da kommt ja einiges auf mich zu, versteh nicht warum dieses OLG in Stuttgart nur Urkunden akzeptiert die überprüft worden sind.
460 € für die Überprüfung von 3 Urkunden, dann noch das Geld für den Kurier, das wird bestimmt auch nicht wenig sein und dann noch zwischen 40-300€ für das OLG, ich komm mir verarscht vor!
Naja werde mich wohl auf eine lange Zeit des Wartens einstellen müssen und rechne mal damit, das ich meine Verlobte so schnell nicht wieder sehe und die Heirat vor Sommer 2012 nicht stattfinden wird....
Trotzdem danke für die Hilfe, jetzt herrscht wenigstens Klarheit.

OfflineBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht senden    
weberin86
Gast





Anmeldungsdatum: 16.11.2011
Beiträge: 78


blank.gif

BeitragVerfasst am: 18.11.2011, 12:57    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo ich hätte nicht gedacht das es so kompliziert ist mit die Ehefähigkeitszeugnis. Bei mir war nicht auch schlimm so schlimm wie jetzt im Forum beschrieben ist Wahnsinn. Bin ich froh das ich es hinter mir habe das ganze scheiße. Aber es ist wirklich eine lange Weg bis alles passt. Ich frage mich ob in anderen Nation auch so schlimm oder sind es nur bei Vietnam so schlimm? Mit den Augen rollen Frage
OfflineBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht senden    
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:      
Neues Thema eröffnenNeue Antwort erstellen


 Gehe zu:   



Berechtigungen anzeigen


Geschützt durch CBACK CrackerTracker
2.6568750028727E+23 abgewehrte Angriffe.

Powered by Orion based on phpBB © 2001, 2002 phpBB Group
CBACK Orion Style based on FI Theme
Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde



[ Page generation time: 0.0527s (PHP: 66% - SQL: 34%) | SQL queries: 19 | GZIP enabled | Debug on ]