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Jirko
Gast
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Anmeldungsdatum: 01.10.2011
Beiträge: 3
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Verfasst am:
17.05.2012, 20:15 Fragen bzgl. Formulare zur Heirat in Vietnam |
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Hallo,
ende des jahres plane ich eine hochzeit in vietnam. Hung Yen (bei hanoi) mit meiner dort lebenden freundin und hab noch ein paar fragen dazu...
1. Ledigkeitsnachweis, erweiterte Meldebescheinigung oder eine eidesstattliche versicherung werden benötigt habe ich gelesen.
auf dem einwohnermeldeamt bzw. und standesamt in meiner gemeinde ist der begriff erweiterte Meldebescheinigung unbekannt und man kann nur für 7,10Euro glaube ich entweder eine Meldebescheinigung oder eine Aufenthaltbescheinigung (ist genau wie die Meldebescheinigung nur mit dem zusatz Familienstand: also Ledig) machen lassen. Ist dies die erweiterte Meldebescheinigung ? wenn nein wo bekomme ich die dann her ?
2. Beglaubigte Kopien des deutschen reisepasses. da weiß auch wieder keiner bescheid bei mir auf der gemeinde
die nette dame auf dem standesamt habe ich aber überreden können mir einen stempel und unterschrift plus beglaubigungsvermerk zur vorlage bei der vietnamesischen botschaft in berlin geben lassen.
war das so richtig oder muß das anders gemacht werden ?
3. Welche geburtsurkunde wird benötigt ? ich habe einmal die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister genommen die aber nur für die heirat in deutschland genutzt wird.
Oder die Internationale Geburtsurkunde (mehrsprachig) die wohl denke ich die richtige ist.
4. Man brauch alles 2x (Geburtsurkunde, meldebescheinigung)
die beglaubigte kopie des reisepasses auch ? sowie das gesundheitszeugnis und der lebenslauf ?
Danke im voraus für die Hilfe !
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peppino
Gast
Anmeldungsdatum: 02.06.2011
Beiträge: 23
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Verfasst am:
18.05.2012, 03:46 (Kein Titel) |
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Am besten geht deine zukünftige zum vietnamesischen standesamt (So Tu Phap) ihrer stadt und fragt dort nach was für unterlagen benötigt werden um mit einem deutschen zu heiraten. hung yen gehört nicht mehr zum bezirk ha noi, deswegen wird dir wohl auch keiner der wenn nicht schon selber in hung yen die ehe geschlossen hat 100% sagen können was du da wirklich für papiere benötigst!
aufenthaltsbescheinigung/e.meldebescheinigung... da muss nur drauf stehen das du ledig bist, das reicht! Und lass das standesamt blos in ruhe, die haben mit der eheschließung in vietnam gar nichts aber auch gar nichts zu tun. hol dir da nur, wenn du die in hung yen überhaupt benötigst, die geburtsurkunde ab. egal ob normale oder internationale weil die eh hier in vietnam übersetzt werden muss!
begaubigte kopie des reisepasses: jede seite muss vom bürgeramt deiner stadt( nicht standesamt!) kopiert und gestempelt werden!
ansonsten guckst du hier nochmal, da steht eigentlich alles:
http://www.forum-vietnam.de/go/viewtopic.php?t=7625&postdays=0&postorder=asc&start=15
http://www.forum-vietnam.de/go/viewtopic.php?t=8185&highlight=
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su-tu
Geschlecht:
Alter: 39
Anmeldungsdatum: 31.01.2009
Beiträge: 2035
Wohnort: Hai Phong
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Verfasst am:
18.05.2012, 05:47 (Kein Titel) |
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Ich wollte dir schon vor einigen Stunden antworten, bin aber scheinbar gestern über dem Laptop eingeschlafen
Jetzt hat Peppino dir ja bereits die passenden Antworten gegeben.
Meldebesch..stimmt.
Ist völlig gleich ob das nun Melde-, od. Aufenthalts-, od. Speisekarte bei deinem Einwohnermeldeamt heisst, wie Peppino schon richtig sagt: wichtig ist allein der Zusatz: ledig zu den Angaben deiner Person.
Aussage von Peppino über das Standesamt: Bitte nimm dir das zu Herzen!
Der 2.Link den er gepostet hat, zeigt ein abschreckendes Beispiel, was für ein Salat dabei rauskommen kann, wenn du nicht auf Peppino hörst betr. des Standesamtes in D.
Im Norden Vietnams reicht im allgemeinen die "erw. Meldebescheinigung" völlig aus, aber auch hier hat Peppino recht, dass du dich vorsichtshalbe nochmal speziell für Hung Yen informieren solltest. Hier der Link zu deren Seite:
http://hungyen.gov.vn/vi-vn/stp/Pages/Default.aspx
Wenn ich das richtig lese, hast du im Moment einen Auszug der Geburtsurkunde?
Wenn ja, auch hier hat Peppino recht, dass das ausreicht, da die Papiere übersetzt und von d. vietnames. Botschaft od. dem Generalkonsulat in D legalisiert werden müssen.
Das mit deinem Reisepass ist schon mal ok so.
Kann sein das du zusätzlich noch alle Papiere von einem Notar beglaubigen musst.
Zitat:
4. Man brauch alles 2x
Zu Punkt 4 hast du dir im Grunde genommen selbst schon die Antwort gegeben:
Demanch auch die Geburtsurk., die Meldebesch. bzw Aufenthaltsbesch., d. Gesundheitszeugnis als auch den Lebenslauf, wobei du letzteres erst in Vietnam erhälst.
Da einfach 2 Ausdrucke geben lassen, bzw 2 Versionen verfassen.
Ansonten findest du auf dem Guide meines Blogs evtl. noch ein paar nützliche Tips für dich und kannst die nächsten Schritte nachlesen. Ich erneuere die Informationen fortlaufend:
http://keovietnam.blogspot.com/p/heiraten-in-vietnam-faqs.html
LG
Su-Tu
_________________ http://keovietnam.blogspot.com
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Jirko
Gast
Geschlecht:
Anmeldungsdatum: 01.10.2011
Beiträge: 3
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Verfasst am:
18.05.2012, 14:44 (Kein Titel) |
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Okay, Danke schon mal für die schnellen antworten !
habt mir schon mal sehr geholfen, aber eine frage hab ich dann doch noch in dem blog steht...
zunächst beglaubigen, danach Übersetzen, dann überbeglaubigen und zum schluß in berlin legalisieren lassen.
sorry das verwirrt mich jetzt etwas weil ja auch empfohlen wird erst in vietnam zu übersetzen.
mein plan war alle erforderlichen papiere beglaubigen lassen (durch standesamt und oder einwohnermeldeamt), danach zur Apostille und wenn ich zwei stempel plus unterschrift habe hätte ich sie nach berlin geschickt (Legalisation) wenn alle papiere wieder bei mir eingetroffen sind schicke ich sie dann zu meiner freundin nach vn die sie dann in ha noi übersetzen lassen soll und mit einer vollmacht dann schon bei dem justizamt abgegeben kann. im oktober, november oder dezember fliege ich dann für ca. 5 wochen hin um dann zunächst das interview zu führen...
ach, und alle papiere 2x auch nach berlin schicken ???
wieviel kostet das ? wird pro seite abgerechnet oder gibt es da einen komplett preis ?
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garfield2008
Moderator
Geschlecht:
Alter: 56
Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 3210
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi
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Verfasst am:
18.05.2012, 15:02 (Kein Titel) |
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Apostille brauchst du nicht für Vietnam. Nur die Beglaubigung und Überbeglaubigung der Papiere für die Legalisation durch die Botschaft.
_________________ Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)
Fragen bitte im Forum stellen, als Ausnahme per PN. E-Mail mit Fragen werden ignoriert.
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su-tu
Geschlecht:
Alter: 39
Anmeldungsdatum: 31.01.2009
Beiträge: 2035
Wohnort: Hai Phong
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Verfasst am:
18.05.2012, 20:05 (Kein Titel) |
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Und du hast das glaube ich ein wenig durcheinandergebracht.
Ich habe den "offiziellen" Weg, wie er auf den Merkblättern der deutschen Botschaft Hanoi empfohlen wird zuerst beschrieben und dann einige Alternativen aufgezeigt.
Der normale Weg ginge:
Beglaubigen, "Überbeglaubigen", dann übersetzen und die Papiere mit Übersetzung von der Botschaft od. dem Generalkonsulat legalisieren lassen.
Alternativ kann man das übersetzen in Deutschland auch weglassen und lediglich:
Beglaubigen, "Überbeglaubigen", Legalisieren und dann wie du es auch planst, hinterher in Vietnam übersetzen lassen.
Hol dir erst wie geplant alle erforderlichen Stempel und Unterschriften von den Ämtern (Standesamt, Einwohnermeldeamt, ect..), kann sein, dass du alles auch nochmal zusätzlich von einem Notar beglaubigen musst, dann gehst du mit den Papieren zum Oberlandesgericht zur Überbeglaubigung, damit sie hinterher von der Botschaft od. dem Generalkonsulat legalisiert werden können.
Und ja, ich glaube du musstest auch die Abschriften legalisieren lassen, damit die dir das Justizamt (Standesamt) in Vietnam später anerkennt und verwendet.
Der Preis ging pro Seite soweit ich mich erinnere.
Ich kann dir aber leider nicht mehr genau sagen wieviel das war.
Vielleicht kann dir das ja noch jemand sagen, dessen Hochzeit zeitlich näher dran ist.
_________________ http://keovietnam.blogspot.com
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peppino
Gast
Anmeldungsdatum: 02.06.2011
Beiträge: 23
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Verfasst am:
19.05.2012, 09:10 (Kein Titel) |
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du brauchst sämtliche papiere, die dir deine frau wenn sie auf dem vietnamesischen standesamt in hung yen war ganz genau sagen kann, lediglich nur einmal! diese original papiere (z.b. aufenthaltsbescheinigung, geburtsurkunde, reisepasskopie(begl. vom bürgeramt deinerstadt!) lässt du jetzt von deiner bezirksregierung (z.b.stempel-nrw; düsseldorf) überbeglaubigen(15€ pro dokument!). wenn du die überbeglaubigungen zurück hast schickst du diese mit deinem reisepass und visumsantrag(79€-3monate) nach berlin zum legalisieren(25€ pro dokument).
zu der aussage alles doppelt und dreifach: die vietnamesischen behörden akzeptieren nur übersetzte dokument! das heisst das das original (echtheit durch legalisation gegeben!) von einem vietnamesischen notar (in vietnam viel billiger!) übersetzt und vervielfältigt werden muss! nicht das deutsche dokument wird mehrfach benötigt sondern das übersetzte vom vietnamesischen notar!!!
kannste ja mal posten was deine frau von dir braucht zur eheschließung... gruß
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su-tu
Geschlecht:
Alter: 39
Anmeldungsdatum: 31.01.2009
Beiträge: 2035
Wohnort: Hai Phong
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Verfasst am:
19.05.2012, 09:42 (Kein Titel) |
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Ah stimmt Peppino, er kann ja die legalisierten Dokumente in Vietnam vervielfältigen und anerkennen lassen.
Daran hatte ich jetzt gar nicht gedacht.
So und jetzt habe ich als "alter Hase" selber noch eine Frage.
Nicht das sich unzählige Leute an die Ratschläge auf meinem Blog-Guide halten und wegen mir dann unnötige Umkosten haben.
Ich fange gleich mal bei Peppino an und frage auch gleich alle anderen:
War es bei dir notwendig, die Papiere nochmal von einem Notar zeichnen und stempeln zu lassen?
Bei wem von euch wurde das verlangt?
Ich weiss das ich damals alles vor dem OLG von einem Notar beglaubigen lies obwohl die Dinger ja im Grunde schon von den einzelnen Stellen gestempelt und gezeichnet waren, was ja eigentlich doch als Beglaubigung ausreichend sein müsste.
Allerdings hat mir auch keine amtliche Stelle gesagt, ob das explizit notwendig gewesen wäre.
Ich wurde lediglich auf dem Bürger-u.Standesamt darauf hingewiesen, dass deren Stempel und Unterschriften evtl. nicht als beglaubigung ausreichen könnten.
Ob dem wirklich so gewesen wäre, habe ich hinterher beim OLG nicht mehr erfragt.
Ich weiss das auch viele andere beim Notar waren.
Gibt es auch welche unter euch, die sich den Notar "geschenkt" haben und trotzdem die Überbeglaubigung vom OLG erhalten haben?
_________________ http://keovietnam.blogspot.com
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peppino
Gast
Anmeldungsdatum: 02.06.2011
Beiträge: 23
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Verfasst am:
19.05.2012, 12:26 (Kein Titel) |
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also bei mir habe ich den notariellen-stempel von der bezirksregierung oder oberlandesgericht bekommen. der stempel ist eine apostille=überbeglaubigung! der wird nur gesetzt von einem staatlichen notar des landes (bei mir nrw, frau meiss), und nur auf ein original dokument der bundesrepublik deutschland (diplom, meldebescheinigung, vorbeglaubigter reisepass (z.b.durch das bürgeramt düsseldorf-eller), usw.)! es gibt, so weit ich weiss, nur 16 stempel (pro bundesland einer) die in der vietnamesischen und in allen anderen botschaften in der brd als muster liegen. mit den mustern und dem dazugehörigen passenden notar können dann die auslandsvertretungen innerhalb deutschlands sicher sein das dieses dokument, was da vor ihnen liegt, auch echt ist! in nrw hat die apostille/überbe. 15€ pro dokument gekostet!
es kann natürlich sein das noch andere freie-notare eine apostille/überbe. des landes machen können... aber die ist mit großer sicherheit wesentlich teurer als bei eurer bezirksregierung/oberlandesgericht!
wenn der stempel (apostille/überbe.) da ist kannste dir sogar deine mofaprüfbescheinigung legalisieren lassen
gruß
pep pino
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garfield2008
Moderator
Geschlecht:
Alter: 56
Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 3210
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi
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Verfasst am:
19.05.2012, 14:28 (Kein Titel) |
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@peppino,
Zitat:
apostille=überbeglaubigung
Eine Apostille ist etwas anderes als eine Beglaubigung oder Überbeglaubigung.
Apostillen werden im Urkundenverkehr mit Ländern verwendet, die dem Haager Apostillenabkommen beigetreten sind. Apostillen ersetzen die Legalisierung. Das ist aber bei Vietnam nicht der Fall, so das die Papiere nach Beglaubigung und Überbeglaubigung durch die Botschaft legalisiert werden müssen.
Es sind übrigens nicht nur 16 Stempel, da die Justiz eigene Stempel hat.
_________________ Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)
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Jirko
Gast
Geschlecht:
Anmeldungsdatum: 01.10.2011
Beiträge: 3
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Verfasst am:
19.05.2012, 16:19 (Kein Titel) |
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Okay, Danke für die tollen antworten !
ich habe jetzt verstanden was genau ich machen muß.
am montag fährt meine freundin nach Hung Yen Stadt zum vietnamesischen standesamt und fragt direkt nach. telefonisch wollte man ihr da auch noch keine genau auskunft geben...
wenn ich genau weiß was verlangt wird werde ich es hier posten...
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peppino
Gast
Anmeldungsdatum: 02.06.2011
Beiträge: 23
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Verfasst am:
19.05.2012, 17:44 (Kein Titel) |
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@garfield;
ah... alles klar! da hab ich auch wieder was gelernt!
gruß
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su-tu
Geschlecht:
Alter: 39
Anmeldungsdatum: 31.01.2009
Beiträge: 2035
Wohnort: Hai Phong
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Verfasst am:
19.05.2012, 19:17 (Kein Titel) |
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Was ist nun mit dem Notar?
Wirklich notwendig oder "Ehrenrunde"?
Ich spreche allerdings nicht von einem Notar des OLG`s.
Garfield weisst du das evtl. genau?
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peppino
Gast
Anmeldungsdatum: 02.06.2011
Beiträge: 23
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Verfasst am:
20.05.2012, 03:32 (Kein Titel) |
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Wozu solltest du auf 1 dokument 2 stempel benötigen die die echtheit dieses (in dem fall für die vietnamesische auslandsvertretung in der brd) garantieren?!...
kostbare ehrenrunde!
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su-tu
Geschlecht:
Alter: 39
Anmeldungsdatum: 31.01.2009
Beiträge: 2035
Wohnort: Hai Phong
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Verfasst am:
20.05.2012, 09:41 (Kein Titel) |
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Deswegen frage ich ja Peppino
Ich denke mir nämlich auch, dass es überflüssig ist, aber als ich die Papiere vorbereitet hatte (ich weiss nicht mehr genau welche Dame genau es war, aber ich glaube die vom OLG) hatte mir gesagt, dass die Papiere zunächst mal von einem Notar gestempelt werden müssen,
damit das OLG sie überbeglaubigen kann.
Da ich aber jetzt immerwieder höre, dass z.B. Standesbeamte völlig falsche Informationen verteilen und es z.B. bei dir ja auch ohne ging, frage ich mich erst, ob auch die Info bei mir schlicht falsch war.
_________________ http://keovietnam.blogspot.com
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