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 Kombi Visabefreiung - Firmengründung - Arbeitserlaubnis

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Manu Lai
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Anmeldungsdatum: 21.07.2013
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BeitragVerfasst am: 21.07.2013, 14:17    Kombi Visabefreiung - Firmengründung - Arbeitserlaubnis Antworten mit ZitatNach oben

Hallo zusammen!
Zuerst einmal: ich freue mich, zu euch in das Forum gestoßen zu sein und an den vielen Diskussionen teilnehmen zu können!

Ich habe das Forum zu den frei oben beschriebenen Themen durchsucht, bin aber noch nicht so ganz schlau geworden, zumal ältere Forumsbeiträge aus den Jahren 2011 und älter vielleicht nich mehr die aktuelle Gesetzeslage widerspiegeln.

Ich habe aktuell folgende Situation:

Ich werde im kommenden November mit meiner Frau den offiziellen Behördengang in Vietnam zur Eintragung unserer Ehe machen. Aktuell arbeite ich noch in der Schweiz, sie kommt ab August zusammen mit unserer dann 2 Monate alten Tochter mit einem Besuchervisum nach Europa.

Im November werde ich dann nicht nur hier in Europa die Zelte abbrechen, sondern stehe gleichzeitig vor weiteren fundamentalen Änderungen in meinem Leben:

- meine Frau und ich werden in Saigon eine Dessertfabrik mit europäischen Dessertspezialitäten (flavoured with Vietnam) eröffnen. Die Vorbereitungen (bis auf die Anmeldung des Gewerbes) haben wir bereits abgeschlossen.
- irgendwann ab dem nächsten Jahr werde ich ein Entwicklungshilfeprojekt für eine vietnamesische Hilfsorganisation leiten. Diese würden - wenn wir hier Investoren für dieses Projekt finden - die Arbeitsgenehmigung für mich organisieren.

Meine Fragen sind nun folgende (und die Ungewissheit bereitet mir ein Bisschen Kopfzerbrechen):

1) Ein befreundeter Anwalt wird für mich die Visabefreiung organisieren. Diese schließt aber in der Regel KEINE Arbeitsbewilligung ein, oder?
2) Kann ich die Gründung unserer kleinen Firma (die wir vorhaben recht groß werden zu lassen) so aufsetzen, dass ich Mitinhaber der Gesellschaft bin und dadurch das Recht habe eine Arbeitsbewilligung zu beantragen? Kapital <50000 USD; ich habe einen Bachelor-Abschluss aus Deutschland und die letzten beiden Jahre als Projektmanager auf einer Bank in der Schweiz gearbeitet. Es wird in der Praxis auch so sein, dass ich die Firma strategisch manage (vorerst bei uns zu Hause in unserem kleinen Haus) und meine Frau nach und nach die operative Leitung übernimmt.
3) Ich habe viel über die Residence Card gelesen. Kann mir jemand sagen, ob ich mit meiner oben beschriebenen Situation für eine Residnce Card qualifiziert bin?

Bereits jetzt herzlichen Dank für Eure Nachrichten! Und Glückwunsch an alle, die es bereits geschafft haben, für dieses wunderbare Land den nötigen Papierkram zu erledigen, um dort zu wohnen.

Viele Grüße

Manuel

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pacisso




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Beiträge: 943


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BeitragVerfasst am: 21.07.2013, 14:54    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

erstmal Hallo und Willkommen hier.

Deine Frau kann ohne Kapitalnachweis (in der Regel)
eine Co., Ltd. gruenden mit einer Einlage von sagen wir mal 1 Milliarde Dong, das am besten zusammen mit einem Familienangehoerigen als Partner mit 10% Anteil. sozusagen eine 2 Mann GmbH.

Dieser Vorgang dauert etwa 1 Monat,dann ist alles gestempelt und eingetragen.

Nach ein paar Monaten verkauft der Teilhaber seine 10% an Dich.
Und das macht man wie folgt:
Es wird der Vertrag gemacht und das Anliegen bei der Ordnungsbehoerde vorgetragen.
Dann muss schon das Geld fliessen mit Nachweis von wem nach wo.
Wenn Du im Vorfeld ein VNBankkonto hast, ist das kein Problem, pack ca. 5000USD drauf und ueberweise sie an den Teilhaber oder an die Firma.

Mit dem Beleg und dem Vertrag dann wieder zur Behoerde, am besten laesst man das von seiner Buchhaltungsfee machen oder einem solchen Service, das geht am schnellsten und spart Nerven.

Wenn alles glatt laeuft, bist Du in 1-2 Monaten Mitgesellschafter der Gesellschaft.

Mit den Gesellschafterpapieren und einem Vertrag ueber Deine Taetigkeit geht zu Immigrationsbehoerde...

Die geben jedoch keine Visaverlaengerung oder Befreiung ohne Gesundheitscheck und Arbeitserlaubnis, muessen oder wollen aber im Vorfeld mit eingebunden werden.

Nun pruefen die Deine Angaben und die Richtigkeit der Firmenunterlagen erneut, ist alles OK, musst Du ein Gesundheitsatest bringen, das duerfen nur bestimmte fuer Auslaender zugelassene Stellen ausstellen, bzw. Dich dahingehend untersuchen, eines aus der Schweiz hat keine Gueltigkeit.

Zu dem musst Du noch ein pol. Fuehrungszeugnis zu dem uebersetzten Schweizer Papier, bei der fuer Dich zustaendigen Ortspolizeibehoerde beantragen, Dauer etwa 4-6Wochen.

Wenn das alles ueberstanden ist, gehts zum Amt fuer die Vergabe von Arbeitsgenehmigungen, dort wirst Du in der Regel als Gesellschafter von der Fuehrung einer Arbeitsgenehmigung im Rahmen Deiner Taetigkeit in Deinem Unternehmen befreit.

Alles in Allem kann das Procedere 3-6 Monate dauern, je nach Lage und Beamten vor Ort.
Ebenso habe ich auch schon von abweichenden Verfahren zu dieser Angelegenheit gehoert.

Beimir und ein paar anderen hier, war es in etwa so wie oben kurz dargestellt.

Teure Anwaelte oder Servicefirmen (ausser ner guten Buchhaltung) braucht man dazu eigentlich nicht, gerade wenn Deine Frau Einheimisch ist, kann man meist alles auf den Aemtern klaeren.

Ich kannte all diese Sachen noch nicht als wir uns aufmachten genau das zu tun und es ging zwar langsam aber stetig nach vorne und nun ist das gegessen und Geschichte
R-Card bekommst Du erstmal so nicht, erst ein Jahr Visa, dann kannste die beantragen. Soweit mir bekannt ist, gibt es die R-Card auch nur noch fuer ein Jahr, also Jacke wie Hose...

Viel Spass dabei!

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Manu Lai
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BeitragVerfasst am: 21.07.2013, 15:03    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Wow, das hört sich doch sehr spannend an! Und scheint bei dir ja auch gut geklappt zu haben!

Ist es bei den Kapitalanforderungen wichtig, die 50 Tausend einzuhalten? Oder gehen auch kleinere Beträge? Unser kleiner Betrieb wäre zumindest am Anfang völlig überkaitalisiert. Außerdem haben wir unsere Ersparnisse erst kürzlich in unser Haus gesteckt und nun haben wir keine 50 Tausend mehr übrig. Oder kann man allenfalls das Haus als Sacheinlage in die Firma einbringen?

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pacisso




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Beiträge: 943


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BeitragVerfasst am: 21.07.2013, 15:25    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

um halbwegs glaubhaft zu sein solltet ihr min. 1.000.000.000 VND Einlage waehlen, Deine Frau muss die NICHT nachweisen, aber DU musst die 10% also 100.000.000VND, sprich den Geldtransfer nachweisen. Das sind rund 5.000USD, ihr braucht fuer die Registrierung keine 50.000USD.

Alle Kosten zusammen (ohne die Einlage in Hoehe von 5.000USD)
sollten 1000USD fuer die Behoerden und etwas Teegeld und Servicegebuehren nicht uebersteigen...

Bei mir ging das nicht so glatt wie es sich lesen mag, da viele Dinge so Broeckchenweise nach und nach aufkamen, aber es ist mit etwas Zeit und GEDULT absolut kein ernstes Problem sowas zumachen.


Du wirst im uebrigen bald feststellen, das Dir moeglicherweise einige Menschen Angst machen wollen und Deine Frau belabern wie schwer das alles ist oder gar unmoeglich...
Da geht es den Ratgebenden oft um Geld das damit zu machen ist im Rahmen einer Hilfs oder Serviceleistung Winken
Das koennte auch von Beamten erst mal so gesagt werden: Nee so geht das aber nicht... und dann geht's eben doch Smilie

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Courti
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BeitragVerfasst am: 21.07.2013, 15:45    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

pacisso kann sehr viel aus der Praxis berichten. Ich würde dir gerne noch ergänzend dazu diesen Ratgeber an die Hand geben.

Viel Erfolg!

_________________
Um einen Schmetterling lieben zu können, müssen wir auch ein paar Raupen mögen (Antoine de Saint-Exupéry)

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Manu Lai
Gast



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BeitragVerfasst am: 24.07.2013, 20:46    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Danke, Picasso und Courti für Eure hilfreichen Ratschläge!
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