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uschi
Gast
Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 4
Wohnort: Gau-Algesheim
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Verfasst am:
17.03.2005, 23:04 nachträglich erstellte Geburtsurkunde |
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Also, ich habe da mal eine Frage:
Mein Verlobter (er ist Vietnamese) und ich möchten gerne im September heiraten.
Wir waren auch schon auf dem Standesamt. Dort haben Sie uns gesagt, dass er eine Geburtsurkunde aus Vietnam nachweisen muss.
Nun ist es aber so, dass er zwar dort geboren ist, aber nicht in einem Krankenhaus. Kurz darauf sind sie dann von Vietnam geflohen und gelangten so nach Dtl..
Das einzige was wir jetzt haben ist eine eidesstattliche Erklärung der Eltern über ihre Heirat in Vietnam und darüber, dass Sie einen Sohn haben, der in Vietnam geboren ist.
Wie ich bereits im Forum gelesen habe ist es nicht so einfach, wenn überhaupt erlaubt, so eine nachträgliche Geburtsurkunde überhaupt auszustellen!!!
Ich hoffe, dass mir da jemand weiterhelfen kann...
Grüße uschi
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Micha L
Anmeldungsdatum: 19.11.2003
Beiträge: 2668
Wohnort: Leipzig
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Verfasst am:
18.03.2005, 18:22 (Kein Titel) |
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Hallo Uschi,
er ist Flüchtling und hat trotzdem die vietnamesische Staatsbürgerschaft?
Kann ich mir nicht vorstellen, zumal er ja schon als Kleinkind nach Deutschland kam. Da müßte er m. E. deutscher Bürger sein.
Gruß
Micha L
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uschi
Gast
Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 4
Wohnort: Gau-Algesheim
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Verfasst am:
18.03.2005, 18:41 (Kein Titel) |
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Hallo Micha!
Sorry, da haben wir uns missverstanden. Er hat natürlich schon längst die deutsche Staatsbürgerschaft, seit 1993. Wir besitzen auch seine Einbürgerungsurkunde. Soweit ist alles klar.
Ärger macht uns nur die Geburtsurkunde, die nicht existiert!
Gruß
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Micha L
Anmeldungsdatum: 19.11.2003
Beiträge: 2668
Wohnort: Leipzig
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Verfasst am:
18.03.2005, 18:59 (Kein Titel) |
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Ach so.
Dann habt Ihr wenigstens nicht das Aufenthalts- bzw. Einreiseproblem.
Unsere Behörden können doch einem deutschen Bürger nicht einen Eheschluß verweigern. Anders als bei Ausländern sind die da doch für derartige Urkunden zuständig.
Mich wundert, daß Dein Freund vorher nie eine Geburtsurkunde brauchte, z. B. beim ersten Personalauweis.
Gruß
Micha
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ralfi
Anmeldungsdatum: 13.05.2004
Beiträge: 49
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Verfasst am:
18.03.2005, 20:13 (Kein Titel) |
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« Micha L » hat folgendes geschrieben:
....z. B. beim ersten Personalauweis.
.... und beim Einbürgerungsverfahren. Hier müssen ja Unterlagen vorhanden gewesen sein. Am besten mal an die damalige Einbürgerungsbehörde wenden und Kopien anfordern, die Unterlagen werden dort noch vorhanden sein.
_________________ Mehr Infos zum allgemeinen Ausländerrecht sowie zum Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsrecht bei www.info4alien.de
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HHFux
Betreiber
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Alter: 49
Anmeldungsdatum: 18.01.2003
Beiträge: 1010
Wohnort: Hamburg
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Verfasst am:
19.03.2005, 07:16 (Kein Titel) |
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« Micha L » hat folgendes geschrieben:
er ist Flüchtling und hat trotzdem die vietnamesische Staatsbürgerschaft?
Nur durch den Flüchtlingsstatus verliert man weder seine bisherige Staatsangehörigkeit noch erhält man automatisch die deutsche.
Gruß
HHFux
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Micha L
Anmeldungsdatum: 19.11.2003
Beiträge: 2668
Wohnort: Leipzig
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Verfasst am:
19.03.2005, 10:20 (Kein Titel) |
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Hallo HHFux,
allgemein gesagt ja.
Aber vietnamesische Flüchtlinge wurden nach 75 bekanntlich bevorzugt behandelt. Dazu kommt noch, daß sie damals wohl keine Reisepässe besaßen, sicherlich kein Bürger des gegenwärtigen Staates sein wollten und es den Südstaat nicht mehr gibt.
Auf der anderen Seite hätte man Flüchtlinge bei der vietnamesischen Botschaft, wenn sie dort vorstellig geworden wären, sicherlich abgewiesen und sie nicht mehr als Vietnamesen anerkannt. Das mag heute anders sein. Aber inzwischen mußten sie sich anders orientieren.
Es ist also anzunehmen, daß fast alle vietnamesische Flüchtlinge, zumal der 2. Generation, hierzulande deutsche Staatsbürger sind.
Gruß
Micha L
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HHFux
Betreiber
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Alter: 49
Anmeldungsdatum: 18.01.2003
Beiträge: 1010
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Verfasst am:
19.03.2005, 18:54 (Kein Titel) |
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@Micha L: Obwohl inzwischen sehr viele vietnamesische Flüchtlinge die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen haben, gibt es auch heute noch Vietnamesen, die den blauen Flüchtlingspaß haben. Nicht alle können bzw. wollen die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Männer im wehrpflichtigen Alter verzichten zunächst gern darauf und Vietnamesen, die z.B. von Sozialhilfe leben (mehr als man denkt), erhalten sie nicht. Es gibt bei der Einbürgerung übrigens auch keine Erleichterung für Flüchtlinge. Ist aber jetzt ziemlich off-topic, deshalb zurück zum Thema:
Vielleicht kann durch eine deutsche Behörde eine Ersatz-Geburtsurkunde ausgefertigt werden? Im folgenden Thema wurde das - etwas versteckt - schon mal angerissen.
Heiraten in der vietnamesischen Botschaft in Berlin
« Ronny » hat folgendes geschrieben:
Asylberechtigte, ausl. Flüchtlinge und alle sonstigen Personen die den blauen deutschen Reiseausweis besitzen unterliegen hinsichtlich der Eheschließungsvoraussetzungen dem deutschen Recht. Sie brauchen keine Befreiung oder ähnliches für ihre Eheschließung. Daneben hat der Personenkreis die Möglichkeit, beim Standesamt I in Berlin die Geburt nachbeurkunden zu lassen, sodass für eine Eheschließung auch keine Urkunden mehr aus dem Heimatstaat beschafft werden müssen.
Vielleicht können die Profis mal 'was zu diesen Möglichkeiten schreiben.
Gruß
HHFux
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uschi
Gast
Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 4
Wohnort: Gau-Algesheim
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Verfasst am:
20.03.2005, 11:36 (Kein Titel) |
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Hallo erstmal! Und guten Morgen!
Ich danke euch zunächst für eure rege Diskussion...
Im Moment warte ich auf Antwort der zuständigen Behörde, die die Einbürgerungsurkunden archiviert hat. Hoffe ich weiss nächste Woche mehr.
Über das Standesamt 1 in Berlin habe ich auch schon gehört.
Gibt es das denn noch? Naja, isch werde nächste Woche mal weiter forschen...
Vielen Dank erstmal!
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uschi
Gast
Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 4
Wohnort: Gau-Algesheim
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Verfasst am:
20.03.2005, 12:16 Geburtsurkunde vor 1980 |
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Hallo,
ich bin der Verlobte.
Nicht jeder der vor 1980 geboren ist besitz eine Geburturkunde. Denn ab 1980 wurde Archivierung und Registrierung sämtlicher Bürger Vietnams neu aufgenommen. Da ich am 25.5.1978 geboren wurde und meine Eltern im August 1978 geflüchtet sind, gab es werder eine Registrieung bzw. eine Geburtsurkunde von mir.
Wie soll ich eine Geburtsurkunde beantragen oder nachträglich erstellen lassen, wenn ich in keinster Weise in irgendeiner vietnamesischen Datenbank existiere?
Ich besitze eine notariell beglaubigte Urkunde, die meine Eltern vor der Einbürgerung hier in Deutschland erstellt haben und bisher bei allen deutschen bürokratischen Angelegenheiten ausreichte. Zum Bsp. Einbürgerung, Personalausweis und Geburtsurkunden hier geborener Kinder (Gerburtsurkunden der Eltern notwendig).
Konnt ihr mir vielleicht Tipps geben, wie ich dem Standesamt klar machen kann, dass ich meine Geburt nur mit dem beglaubigten Dokument beweisen kann.
MfG
Tu Truong
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Micha L
Anmeldungsdatum: 19.11.2003
Beiträge: 2668
Wohnort: Leipzig
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Verfasst am:
20.03.2005, 12:24 (Kein Titel) |
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Hallo Tu Truong,
für Euer Problem gibt es eine Organisation mit Spezialwissen, die gern professionell hilft (denn dafür wurde sie gegründet):
http://www.verband-binationaler.de/
Gruß
Micha L
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HHFux
Betreiber
Geschlecht:
Alter: 49
Anmeldungsdatum: 18.01.2003
Beiträge: 1010
Wohnort: Hamburg
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Verfasst am:
20.03.2005, 17:23 Re: Geburtsurkunde vor 1980 |
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« Tu Truong » hat folgendes geschrieben:
... und bisher bei allen deutschen bürokratischen Angelegenheiten ausreichte. Zum Bsp. Einbürgerung, Personalausweis und Geburtsurkunden hier geborener Kinder (Gerburtsurkunden der Eltern notwendig).
Mit anderen Worten: Du hast bereits Kinder, für die ein deutsches Standesamt (auf Basis der beschriebenen Dokuments) Geburtsurkunden ausgestellt hat?
Gruß
HHFux
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ralfi
Anmeldungsdatum: 13.05.2004
Beiträge: 49
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Verfasst am:
21.03.2005, 12:23 (Kein Titel) |
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« uschi » hat folgendes geschrieben:
Über das Standesamt 1 in Berlin habe ich auch schon gehört.
Gibt es das denn noch?
Selbstverständlich gibt es das noch. Der Antrag zur Nachbeurkundung der Geburt muss allerdings nicht direkt dort, sondern beim Standesamt am Wohnort gestellt werden, dieses leitet die Urkunden dann weiter.
_________________ Mehr Infos zum allgemeinen Ausländerrecht sowie zum Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsrecht bei www.info4alien.de
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Cuong
Anmeldungsdatum: 19.01.2003
Beiträge: 78
Wohnort: Raum Karlsruhe
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Verfasst am:
23.03.2005, 10:17 (Kein Titel) |
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Hallo Tru Truong,
ein Bekannter hatte das allergleiche Problem mit der Geburtsurkunde! Eidesstattliche Erklärung der Eltern reichte damals "noch" für die Einbürgerung, aber für Heirat wollte der Standesbeamter UNBEDINGT eine Geburtsurkunde.
Mein Bekannter hatte in VN noch Verwandte, so dass er hier ins vn Konsulat gehen mustte, dort eine Vollmacht erstellen musste für den Verwandten in VN, der für ihn dort eine Geburtsurkunde nachträglich erstellen liess.
Danach wie gehabt Geburtsurkunde beglaubigen lassen vom so ngoai vu und übersetzen lassen.
So traurig es ist, aber mir ist bis dato kein andere Mgl. bekannt.
Grüsse
Cuong
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gandalf
Gast
Anmeldungsdatum: 12.11.2017
Beiträge: 1
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Verfasst am:
12.11.2017, 16:53 eigene Geburtsurkunde |
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Hallo zusammen,
das Thema ist ja etwas länger. Würde gerne wissen wie das mit eurer Geschichte ausgegangen ist.
Aber jetzt zu unserem "gleichen" Thema.
Bin 38, ebenfalls "boat people". 1980 als Flüchtling mit den Eltern nach Deutschland gekommen, und wie bereits in der Überschrift plakatiert, richtig, keine Geburtsurkunde. 1985 dann die Einbürgersurkunde mit Namensänderung von Phuc Van Tran zu Tobias Tran. Besitze also die deutsche Staatsbürgerschaft, einen deutschen Reisepass und die Dokumentation über diese Namensänderung, die uns damals optional zur Verfügung stand. Meine Frau ist eine gebürtige Deutsche. Unsere Eheurkunde haben wir 2012 vom Standesamt mit den vorhandenen Unterlagen anstandslos erhalten, sowie die Geburtsurkunde 2012 für meine Tochter. So weit so gut. Aber wenn denkt, es könne so weiter gehen, Pustekuchen.
2016 wurde mein Sohn in einer anderen Stadt geboren, er hat bis heute einen Eintrag im Geburtenregister, da meine Herkunft ohne meine eigene Geburtsurkunde wohl so nicht nachgewiesen kann.
Es soll wohl 2015 eine gesetzliche Änderung gegeben haben, die diesen Nachweis unbedingt einfordern muss. Ich habe derweil eine Klage erhoben, Stand jetzt hat mir der Rechtsanwalt mitgeteilt, dass in dem zuständigen Standesamt wohl eine bornierte Mitarbeiterin säße die im Rahmen ihres Ermessenspielraums strikt darauf rum reitet.
Als Herkunfstloser demnach, gehe ich seit Jahr und Tag zu allen möglichen Wahlen in Deutschland Wie passt denn dieser Sachverhalt zusammen?
Ich habe über Kontakte in Vietnam versucht, mir eine eigene Geburtsurkunde ausstellen zu lassen, doch es wurde mir mitgeteilt dass durch diese Namensänderung die Volkskomitee jegliche Mitarbeit verweigert. Wenn kein Eintrag über meine Geburt existiere, könne ich nicht mal namentlich Personen erwähnen, die meine Geburt bezeugen könnten, da schlicht und ergreifend keine Zeugen mehr leben.
Das zuständige Amtsgericht teilte in einem Brief mit, dass auf Grund der internationalen Beziehung zwischen den Ländern es doch möglich sei eine solche Urkunde bei der zuständigen Volkskomitee austellen zu lassen.
Auf Grund dieser Tatsache zögert das Amtsgericht mit einem richterlichen Beschluss.
Ich frage euch, wen oder was muss ich auf die Füße treten bis mir endlich mal geholfen wird. Ich selbst kann ohne eine Geburtsurkunde leben aber mein Sohn für diese Absurdität nicht bestraft werden.
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