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Autor |
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fizzi
Anmeldungsdatum: 27.04.2003
Beiträge: 2
Wohnort: Aachen
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Verfasst am:
27.04.2003, 20:01 Ausreisepflicht nach Heirat in Dänemark? |
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Hallo Leute !
Brauche dringend eure Hilfe !!!
Wer kann mir sagen, wie ich meine Vietnamesiche Frau am schnellsten wieder nach Deutschland bekomme und wie lange es ungefähr dauert?
Ich habe sie mit einem touristenwisum nach Deutschland geholt.(3Monate).Inzwichen haben wir in Dänemark geheiratet.
Das Ausländeramt hat aber nur eine Verlängerung des Wisums bis 30.04.03 ausgestellt, so das sie Morgen wieder zurückfliegen muß.
Da ich keinerlei erfahrung und unterstützung habe,weiss ich nicht welche Schritte ich jetzt unternehmen muß .
habe diese Seite leider viel zu Spät entdeckt und hoffe auf Eure Hilfe !!
Danke Fizzi
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HHFux
Betreiber
Geschlecht:
Alter: 49
Anmeldungsdatum: 18.01.2003
Beiträge: 1010
Wohnort: Hamburg
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Verfasst am:
27.04.2003, 21:46 (Kein Titel) |
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Da gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
Variante 1
Ihr findet Euch damit ab, daß Deine Frau wieder ausreisen muß. Sie stellt sofort nach der Ankunft in Vietnam einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (im Wege der Familienzusammenführung).
Da es sich um einen Daueraufenthalt handelt, muß die zuständige Ausländerbehörde im Bundesgebiet der Visumserteilung zustimmen. Der Vorgang wird also an die zuständige Ausländerbehörde an Deinem Wohnort weitergeleitet. Das kann mehrere Wochen dauern, deshalb sollte Deine Frau beim Generalkonsulat bzw. der Deutschen Botschaft freundlich fragen, ob der Antrag vorab per Fax an die ABH übermittelt werden kann (kostet halt ein paar Euro extra).
Die ABH wird Dich dann evtl. einladen und im Normalfall die Zustimmung auch erteilen. Die Zustimmung geht per Fax an das Generalkonsulat bzw. die Deutsche Botschaft, selbige(s) stellt das Visum dann innerhalb weniger Tage aus.
Der ganze Vorgang dauert je nach Geschwindigkeit Deiner ABH und Deinem persönlichen Engagement wenige Wochen bis mehrere Monate.
Deine Frau reist mit dem neuen Visum wieder ein und meldet sich kurzfristig bei ihrer ABH. Diese erteilt dann die (endgültige) Aufenthaltserlaubnis (reine Formsache).
Variante 2
Ihr geht auf Konfrontationskurs zur ABH und Deine Frau reist erst einmal nicht aus. Falls Ihr die Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung noch nicht förmlich beantragt habt, wäre dies als erstes nachzuholen (unbedingt vor Ablauf des jetzigen Visums!). Bei Ablehnung zunächst Widerspruch und anschließend einstweilige Verfügung beim Verwaltungsgericht beantragen.
Die Behörde muß das öffentliche Interesse an der Einhaltung der Visumspflicht gegenüber der Zumutbarkeit einer Ausreise zur Beschaffung des richtigen Visums sorgfältig abwägen. Kriterien in Bezug auf die Zumutbarkeit können z.B. sein: Vorhandensein von kleinen Kindern, aber auch sehr hohe Reisekosten u.a. Es kommt also immer stark auf den Einzelfall an und anwaltliche Beratung/Vertretung ist anzuraten.
Gruß Hansefux
[Editiert durch HHFux ein Sonntag, 27. April 2003 @ 22:48]
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fizzi
Anmeldungsdatum: 27.04.2003
Beiträge: 2
Wohnort: Aachen
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Verfasst am:
27.04.2003, 21:55 (Kein Titel) |
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Lieber HHFUX
möchte mich bei Dir recht herzlich bedanken und werde mir Deine Tipps mal genauer durch den Kopf gehen lassen.
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