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Autor |
Nachricht |
Cetan
Gast
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Verfasst am:
16.04.2010, 07:53 (Kein Titel) |
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@ Pho_Bo:
Besser hätte man es nicht sagen können!
Cetan
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Nam Dinh
Gast
Geschlecht:
Alter: 64
Anmeldungsdatum: 22.12.2009
Beiträge: 69
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Verfasst am:
16.04.2010, 10:19 (Kein Titel) |
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Ich kann Pho_Bo nur rechtgeben,
meine Frau Nhung und sind jetzt schon seid 1997 verheiratet und ich denke
wir haben das verflixte 7-te hinter uns.Was ich eigendlich sagen möchte,als ich 1999 zum ersten mal die ganze Famielie meiner Frau in Vietnam kennen lernen konnte war ich überwältigt von der Akzeptanz und Herzlichkeit mit der ich in der Familie aufgenommen wurde.Wir haben bei der Gelegenheit ihren Sohn aus erster Ehe mit nach Deutschland geholt,und auch wenn ich mich an die Vaterrolle mit allem was dazu gehört erst gewöhnen musste,ichhabe diese Entscheidung nie bereut.Heute steht UNSER Großer auf eigenen Beinen
und wir denken darüber nach ob wir nach VN gehen werden.
Nam Dihn
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starlifter
Gast
Geschlecht:
Anmeldungsdatum: 21.07.2008
Beiträge: 1015
Wohnort: Württemberg
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Verfasst am:
16.04.2010, 10:28 (Kein Titel) |
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@Pho Bo
Die von Dir erwähnten Steuervorteile könnten sich im Scheidungsfall allerdings zum Nachteil erweisen.Nach meinem Wissen wird dann nämlich ein Versorgungsausgleich gemacht,der überhaupt nichts mit Unterhalt,sondern ausschliesslich mit deiner bisher zu erwartenden Rente.
Auch nach dem neuen Scheidungsrecht sehen leider immer noch viele Frauen eine Eheschliessung als "Lebensversicherung" an.
Diesbezüglich bin ich echt froh nicht heiraten zu "müssen".......
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Flasher
Gast
Anmeldungsdatum: 25.06.2010
Beiträge: 36
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Verfasst am:
29.06.2010, 01:25 (Kein Titel) |
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« Florian » hat folgendes geschrieben:
Mit einer "politischen und prinzipiellen Überzeugung gegen die Ehe" wirst du jedenfalls einer Vietnamesin, und vor allem ihren Eltern kaum kommen können...
Hab ich meiner Freundin genau so gesagt, war nie ein Problem.
Mittlerweile habe aber ICH meine Meinung ein wenig geändert, nicht an der Sache an sich aber aus rechtl. Gründen wie dauerhaftes Aufenthaltsrecht etc.
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AndyNguyen
Geschlecht:
Alter: 67
Anmeldungsdatum: 18.11.2009
Beiträge: 2475
Wohnort: Berlin u. Hai Phong
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Verfasst am:
29.06.2010, 06:45 (Kein Titel) |
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Zitat:
Die von Dir erwähnten Steuervorteile könnten sich im Scheidungsfall allerdings zum Nachteil erweisen.Nach meinem Wissen wird dann nämlich ein Versorgungsausgleich gemacht,der überhaupt nichts mit Unterhalt,sondern ausschliesslich mit deiner bisher zu erwartenden Rente.
Der Versorgungsausgleich kann entfallen:
1.) Wegen zu kurzer Ehezeit, -2 Jahre.
2.) Wenn beide Ehepartner dies z.B. in einem Ehevertrag zu festgelegt haben.
3.) Ein Ehepartner aus einem Land kommt, dass den Versorgungsausgleich nicht kennt, z.b. Vietnam.
Anmerkung. Punkt drei trifft im Bundesland Berlin nicht zu. Hier wird seit dem 01.05.2010 auch in solchen Fällen der Versorgungsausgleich durchgefühert.
_________________ Ai làm nấy chịu
(dt.: Jeder ist für seine Taten selbst verantwortlich)
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