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HHFux
Betreiber
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Alter: 49
Anmeldungsdatum: 18.01.2003
Beiträge: 1010
Wohnort: Hamburg
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Verfasst am:
06.03.2003, 18:20 (Kein Titel) |
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Was haltet Ihr davon, eine "Black List" über die Standesämter/OLGe zu erstellen, die grundsätzlich und immer die langwierige Echtheitsprüfung der vietnamesischen Urkunden vor einer Eheschließung verlangen?
Man könnte parallel auch eine "Green List" der Standesämter/OLGe anfertigen, die sich normalerweise mit Urkunden zufrieden geben, die vom vietn. Außenministerium vorbeglaubigt sind.
Gruß Hansefux
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didi240
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Alter: 71
Anmeldungsdatum: 01.03.2003
Beiträge: 131
Wohnort: Haiphong
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Verfasst am:
07.03.2003, 19:39 (Kein Titel) |
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Standesamt
64859 Eppertshausen
verlangt die Überprüfung der deutschen Botschaft!
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HHFux
Betreiber
Geschlecht:
Alter: 49
Anmeldungsdatum: 18.01.2003
Beiträge: 1010
Wohnort: Hamburg
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Verfasst am:
09.03.2003, 21:35 (Kein Titel) |
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Von einem Bekannten, der vielen Vietnamesen bei Behördengängen hilft, erfuhr ich heute folgendes:
Seit 1.1.2002 fordern alle [b]Hamburger Standesämter[/b] für vietnamesische Urkunden die formale Echtheitsprüfung (also über Deutsche Botschaft Hanoi und Vertrauensanwalt).
Gruß Hansefux
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garfield2008
Moderator
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Beiträge: 3210
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi
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Verfasst am:
10.03.2003, 19:34 (Kein Titel) |
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Zitat:
Orginal von HHFux
Seit 1.1.2002 fordern alle [b]Hamburger Standesämter[/b] für vietnamesische Urkunden die formale Echtheitsprüfung (also über Deutsche Botschaft Hanoi und Vertrauensanwalt).
Genau dieses Datum haben mir im letzten Jahr auch alle Standesämter in Sachsen gesagt. Ich habe zu diesem Thema letztes Jahr im August auch das OLG Dresden besucht um in Erfahrung zu bringen, ob man davon befreit werden kann, leider mit dem Ergebniss, das es keine Ausnahme davon geben kann. Da Standesrecht kein Landesrecht sondern Bundesrecht ist, vermute ich mal, das auf allen Standesämtern in diesem Land so verfahren wird Aber es gibt ja noch die Alternative heiraten in Dänemark http://www.vietnam-freunde.net/seite01/html/heiraten_in_danemark.html
[Editiert durch garfield2008 ein Montag, 10. März 2003 @ 19:35]
_________________ Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)
Fragen bitte im Forum stellen, als Ausnahme per PN. E-Mail mit Fragen werden ignoriert.
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HHFux
Betreiber
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Alter: 49
Anmeldungsdatum: 18.01.2003
Beiträge: 1010
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Verfasst am:
14.03.2003, 11:28 (Kein Titel) |
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Heute habe ich mich bzgl. der angeblich immer notwendigen Echtheitsprüfungen beim Bundesinnenministerium erkundigt. Ein sehr freundlicher und kompetenter Beamter gab mir dazu telefonisch folgende Auskunft:
1. Ob ein Standesbeamter Urkunden für echt hält, entscheidet er ganz allein. Der Standesbeamte ist in seinen (fachlichen) Entscheidungen weitgehend autark. Er unterliegt nur Entscheidungen des zuständigen Amtsgerichtes (i.d.R. auf Antrag/Klage der betroffenen Personen).
2. Fachlich kann ihm daher auch keine Landes- oder Bundesbehörde dazwischenfunken, er untersteht diesen nur in Fragen der Dienstaufsicht (z.B. Standesbeamter läßt Brautleute immer stundenlang warten etc.)
3. Es gibt zwar eine Dienstanweisung des BMI, welches über die Landes-Innenministerien an die Standesbeamten weitergeleitet wurde - diese weist allerdings lediglich darauf hin, daß das Legalisationsverfahren für vietnamesische Urkunden eingestellt wurde und in Zweifelsfällen eine Echtheitsprüfung durch die Vertrauensanwälte der Deutschen Botschaft Hanoi durchgeführt werden kann (im Wege der Amtshilfe, siehe obiges Schreiben der Deutsche Botschaft Hanoi).
Ich werde die Anfrage jetzt noch einmal schriftlich an das BMI richten, damit wir anschließend etwas "in Händen halten".
Fazit: Nach wie vor hängt alles am Standesbeamten. Ggf. länger diskutieren oder andere Auswege suchen, siehe http://www.vietnam-freunde.net/seite01/html/problemfalle_und_losungen.html
Gruß Hansefux
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