|
Autor |
Nachricht |
Markus1972
Gast
Geschlecht:
Anmeldungsdatum: 11.04.2017
Beiträge: 13
|
Verfasst am:
11.04.2017, 11:10 Heirat Vietnamesin Overstay in Deutschland (Asyl/Anwalt) |
|
Hallo,
wir sind uns sehr unsicher, wie wir uns am besten verhalten sollen.
Ich bin mit meiner Vietnamesischen Freundin seit 1Jahr zusammen,
und wir lieben uns von ganzem Herzen.
Ich selber bin Deutscher mit guter Arbeit und eigener Wohnung für zwei Personen.
Sie ist mit einem Visum nach Holland gekommen, und dann nach Deutschland eingereist.
Jetzt befindet sie sich in Deutschland (Overstay)
Wir haben einen Anwalt beauftragt, mit ihr das Asylverfahren zu durchlaufen und dann zu heiraten. Papiere haben wir bis auf den Aufenthaltstitel zusammen.
Der Anwalt sagte, es wäre vielleicht einfacher sie würde ausreisen und dann mit einem
Heiratsvisum wieder zurück kommen! (wenn alle Papiere fertig)
Der Anwalt ist Spezialisiert auf Vietnam und Asyl, und die Kosten belaufen sich auf
1000 Euro. (500 Asylverfahren/500 Aufenthaltstitel)
Ich frage mich, ob es einen Sinn macht den Anwalt zu beauftragen! Oder sie besser freiwillig ausreisen tut. Möchte ihr die Unterbringung im Asylverfahren ersparen.
Desweiteren würde der Hin und Rückflug auch ca. 1000 Euro betragen
Wir möchten das Asylverfahren bald einleiten, bin mir aber nicht sicher ob es das richtige ist. Die Möglichkeit der freiwilligen Ausreise wäre ja immer noch da.
Wie wäre euer Vorgehen?
|
|
|
|
der_tomtomtom
Geschlecht:
Anmeldungsdatum: 22.02.2012
Beiträge: 1429
Wohnort: noch unentschlossen
|
Verfasst am:
11.04.2017, 12:21 (Kein Titel) |
|
Ich glaube ein Asylverfahren ist so ziemlich aussichtslos - da müsste sie schon akute politische Verfolgung nachweisen. Kann mir nicht vorstellen, dass ein Anwalt da irgendetwas aus dem Hut zaubern kann. Vor allem stellt man den Asylantrag auch direkt nach Ankunft und nicht erst ein Jahr später. In dem Fall hätte sie den Antrag eigentlich ja auch in Holland stellen müssen, wenn ich mich nicht irre.
Ich würde es jetzt nicht Overstay nennen - da spricht man in der Regel von ein paar Tagen und nur im Zusammenhang mit einem kurzfristigen Aufenthalt.
Bei einem Jahr Aufenthalt in DE mit einem Visum für XX Tage ist das ein illegaler Aufenthalt. Daher ist das ziemlich heikel.
Auf einen ähnlichen Fall wurde hier schonmal geantwortet:
« garfield2008 » hat folgendes geschrieben:
Ob mit oder ohne Anwalt, es gibt nur eine Möglichkeit die das Gesetz vorsieht. Das ist Ausreise und Einreise mit dem richtigen Visum.
In eurem Fall wäre der Ablauf ungefähr so (in dieser Reihenfolge !!!):
- (Pass beschaffen)
- zeitnahes Ticket nach VN besorgen
- mit Pass und Ticket zur ABH gehen und eine Selbstanzeige wegen illegalen Aufenthalt machen und um eine Grenzübertrittsbescheinigung bitten
- auf Standesamt gehen und abklären was für Papiere benötigt werden
(eventuell noch beim Goetheinstitut Deutsch A1 Prüfung ablegen)
- ausreisen und dabei Grenzübertrittbescheinigung abgeben
- Papiere in VN besorgen
- Papiere nach D schicken und beim Standesamt das notwendige erledigen
- (deutsch lernen)
- bei Goetheinstitut in VN Prüfung A1 ablegen
- wenn das Standesamt fertig ist (vielleicht in 6 Monaten) Visum beantragen
Ich denke, dass wäre mit Sicherheit eine korrekte Vorgehensweise.
|
|
|
|
xenos
Geschlecht:
Anmeldungsdatum: 21.06.2012
Beiträge: 1002
|
Verfasst am:
11.04.2017, 22:23 (Kein Titel) |
|
Oh Mann.
Weshalb soll die Gute denn Asyl bekommen ?
Weil ihr euch liebt ?
...
Overstay ist nicht gut !
Mehr als ein paar Tage ist gar nicht gut.
Aber ihr habt ja schon einen Anwalt .
Wenn der tatsächlich alles für 1.000 Euro regeln kann ist das ein tolle Sache.
(Falls das wirklich klappt, gibt mir mal seine Adresse durch. So einen Anwalt kann man ab und zu gebrauchen .)
Hin- und Rückflug nach Vietnam für 1.000 Euro ist m.E. auch ein recht guter Preis .
Wobei ich mir annähernd 100 % sicher bin , dass du dir einen Rückflug deiner Freundin sparen kannst, weil sie kein neues Schengen-Visums bekommt.
XwnoS
|
|
|
|
Markus1972
Gast
Geschlecht:
Anmeldungsdatum: 11.04.2017
Beiträge: 13
|
Verfasst am:
12.04.2017, 06:23 (Kein Titel) |
|
Hallo,
danke für eure Antworten, haben mir schon sehr weiter geholfen.
Wenn es mir dem Anwalt nicht klappen sollte, wird sie freiwillig ausreißen.
Mir wurde gesagt, dann gibt es auch keine Probleme mit dem Schengen - Visum.
Gruß
|
|
|
|
garfield2008
Moderator
Geschlecht:
Alter: 56
Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 3210
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi
|
Verfasst am:
12.04.2017, 07:07 (Kein Titel) |
|
Der Anwalt kann in so einem Fall nur eins und das ganz gut, seinen Kontostand erhöhen.
Solange ihr vom Standesamt keinen Hochzeitstermin habt, also nach inhaltlicher Dokumentenprüfung und Befreiung von Ehefähigkeitszeugnis (dauert Minimum 6 Monate) ist es das Beste wenn sie zeitnah in einen Flieger nach VN steigt. Sollte das Visum bereits überschritten sein dan vorher mit Ehrenrunde über die ABH für eine Grenzüberschrittsbescheinigung.
_________________ Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)
Fragen bitte im Forum stellen, als Ausnahme per PN. E-Mail mit Fragen werden ignoriert.
|
|
|
|
Markus1972
Gast
Geschlecht:
Anmeldungsdatum: 11.04.2017
Beiträge: 13
|
Verfasst am:
12.04.2017, 08:43 (Kein Titel) |
|
Hallo,
Ich denke wir werden dann den Weg über Vietnam wählen, und es mit einer ABH für eine Grenzüberschrittsbescheinigung machen. Es wird der bessere Weg sein.
Die Unterlagen für das Standesamt haben wir zusammen, bis auf den Reisepass aber der dürfte kein Problem sein.
Denke wie von TomTomTom beschrieben.
- (Pass beschaffen)
- zeitnahes Ticket nach VN besorgen
- mit Pass und Ticket zur ABH gehen und eine Selbstanzeige wegen illegalen Aufenthalt machen und um eine Grenzübertrittsbescheinigung bitten
- auf Standesamt gehen und abklären was für Papiere benötigt werden
(eventuell noch beim Goetheinstitut Deutsch A1 Prüfung ablegen)
- ausreisen und dabei Grenzübertrittbescheinigung abgeben
- Papiere in VN besorgen
- Papiere nach D schicken und beim Standesamt das notwendige erledigen
- (deutsch lernen)
- bei Goetheinstitut in VN Prüfung A1 ablegen
- wenn das Standesamt fertig ist (vielleicht in 6 Monaten) Visum beantragen
|
|
|
|
didi240
Geschlecht:
Alter: 71
Anmeldungsdatum: 01.03.2003
Beiträge: 131
Wohnort: Haiphong
|
Verfasst am:
02.12.2018, 11:12 Re: Heirat Vietnamesin Overstay in Deutschland (Asyl/Anwalt) |
|
ich habe in VN geheiratet, meine Frau hat nach 3 Monaten ein Visum bekommen nachdem ich mich beim Auswärtigen Amt Referat 100 beschwert hatte
|
|
|
|
|
Geschützt durch CBACK CrackerTracker2.6568750028727E+23 abgewehrte Angriffe.
Powered by Orion based on phpBB
© 2001, 2002 phpBB Group
CBACK Orion Style based on FI Theme
Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
| |
|